Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: ohne, Universität Passau (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schlagzeilen in den Medien waren nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts recht gleichlautend: 'Die NPD ist verfassungsfeindlich - wird aber nicht verboten.' Oder: 'NPD verfassungsfeindlich, aber erlaubt...'Der Urteilsspruch irritierte ganz erheblich. Wie kann eine Partei formal legal bleiben, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde? Folgt das Verbot, genauer gesagt die Auflösung einer Partei, nicht automatisch mit Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit? Wer verfassungsfeindlich ist, stellt sich also nicht gegen die Verfassung und ist somit nicht auch verfassungswidrig? Der Beelzebub scheint wie so oft im Detail zu stecken - und das Detail wird in diesem Beitrag expliziert.(Im Text sind einige überflüssige Trennungen enthalten. Diese stammen aus der Umformatierung des Textes durch den Verlag und sind von Autor nicht beeinflussbar. )
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