Grundlagen für die Herstellung eines Obstweines sind Obst und Zucker, wobei die meisten Obstarten zumindest einen Teil des notwendigen Zuckers enthalten. Für die Herstellung wird aus dem reif geernteten Obst meist durch Zerquetschen der Früchte eine Maische (Obstbrei), jedoch wegen der später notwendigen Klärung kein Mus, hergestellt. Bei der Herstellung der Maische sollen die Samen in den Früchten nicht beschädigt werden, da diese Bitterstoffe oder auch Amygdalin, das in Gegenwart von Wasser Blausäure abspaltet, abgeben können. Für eine ausreichend flüssige Konsistenz der Maische ist meist eine Wasserzugabe erforderlich. Ausnahmen stellen Äpfel, Birnen und Orangen dar, bei denen nur der vorher gewonnene Saft vergoren wird. Wenn der in den Früchten enthaltene Zucker nicht ausreicht, wird dem Gäransatz vor der Gärung Zucker zugesetzt ("der Gäransatz wird aufgezuckert"). Bei Maischegärungen ist dies der Regelfall, bei Saftgärungen ist es vom gewünschten Alkoholgehalt und Anfangszuckergehalt im Saft abhängig. Der Zuckergehalt im Saft bzw. im Gäransatz kann mit einer Mostwaage oder einem Refraktometer mit Mostgewichtskala bestimmt werden. Besonders bei saftreichen Früchten ist eine Bestimmung des Zuckergehaltes im Saft sinnvoll, um die notwendige Aufzuckerung festlegen zu können und vor allem Überzuckerungen, die gärhemmend wirken, zu vermeiden. (Wiki) Der vorliegende Ratgeber zur Obstweinbereitung nebst Obst- und Beerenbrandwein-Brennerei ist illustriert mit 51 S/W-Abbildungen.
Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahre 1894.
Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahre 1894.