Der Autor setzt sich mit der öffentlichen Hauptverhandlung in Strafsachen auseinander. Es handelt sich um eine kritische Untersuchung des Status quo. Dieser ist, so die These des Autors, bei medienintensiven Prozessen nicht befriedigend. Ein restriktives "Mehr" an Öffentlichkeit kann sich hingegen positiv auf den Status quo auswirken und zugleich vielerlei Belange befriedigen, ohne dass die Arbeit der Justiz oder etwaige Rechte der Verfahrensbeteiligten erheblich tangiert werden.
Der Autor setzt sich mit der öffentlichen Hauptverhandlung in Strafsachen auseinander. Es handelt sich um eine kritische Untersuchung des Status quo. Dieser ist, so die These des Autors, bei medienintensiven Prozessen nicht befriedigend. Ein restriktives "Mehr" an Öffentlichkeit kann sich hingegen positiv auf den Status quo auswirken und zugleich vielerlei Belange befriedigen, ohne dass die Arbeit der Justiz oder etwaige Rechte der Verfahrensbeteiligten erheblich tangiert werden.
Chiir Anthony Gbellu studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Dort promovierte er und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozess, Kriminologie und Rechtsphilosophie tätig.
Inhaltsangabe
Strafverfahren und Medien - Videoübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtsraum - Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtsraum - "Twittern"/Live-Blogging aus dem Gerichtssaal - Medienübertragung des Urteils - Film- und Tonaufnahmen für wissenschaftliche und historische Zwecke
Strafverfahren und Medien - Videoübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtsraum - Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtsraum - "Twittern"/Live-Blogging aus dem Gerichtssaal - Medienübertragung des Urteils - Film- und Tonaufnahmen für wissenschaftliche und historische Zwecke
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Shop der buecher.de GmbH & Co. KG i.I. Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg Amtsgericht Augsburg HRA 13309