Dem Recht der öffentlichen Wiedergabe kommt im Urheberrecht besondere Bedeutung zu. Dieses ausschließliche Recht bietet dem Urheber die Möglichkeit zur unkörperlichen Verwertung seines Werkes und somit in der Praxis den finanziellen Ausgleich für sein schöpferisches Tun. Die Informationsgesellschaftsrichtlinie aus dem Jahr 2001 zur Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene betraf auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe und schuf eine vermeintliche europäische Grundlage. Der Europäische Gerichtshof klärte in den darauf folgenden Jahren immer wieder grundlegende Fragen bezüglich des Rechts der öffentlichen Wiedergabe und traf mit mancher Entscheidung auf Verwunderung. In dieser Arbeit werden, nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen der öffentlichen Wiedergabe, die Schranken dieser im deutschen Urheberrecht und die Standpunkte des Bundesgerichtshofes und des EuGH erörtert, Unterschiede aufgezeigt und die damit verbundenen Grenzen für das deutsche Recht aktuell erklärt. Des Weiteren soll anhand bedeutsamer Beispiele wichtiger gerichtlicher Entscheidungen die mögliche Problematik in der Entscheidungsfindung des EuGH analysiert werden.