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Wirtschaftskriminalität gehört in Deutschland zum Alltag: Pro Jahr verursacht sie einen Schaden, der laut Schätzungen zwischen 50 Mrd und 600 Mrd.
DM liegt. Allein die Höhe des Schadens ist Grund genug, dass sich die Wirtschaftswissenschaften mit diesem Phänomen eingehender befassen.
Daher wird in der vorliegenden Arbeit ein institutionentheoretischer Ansatz gewählt. Im Zentrum der Betrachtungen stehen die Normen als gesellschaftliche Ordner. Herausgearbeitet wird, dass weder der methodologische Individualismus noch der holistische Ansatz eine befriedigende Erklärung für das Phänomen…mehr

Produktbeschreibung
Wirtschaftskriminalität gehört in Deutschland zum Alltag: Pro Jahr verursacht sie einen Schaden, der laut Schätzungen zwischen 50 Mrd und 600 Mrd.
DM liegt. Allein die Höhe des Schadens ist Grund genug, dass sich die Wirtschaftswissenschaften mit diesem Phänomen eingehender befassen.
Daher wird in der vorliegenden Arbeit ein institutionentheoretischer Ansatz gewählt. Im Zentrum der Betrachtungen stehen die Normen als gesellschaftliche Ordner. Herausgearbeitet wird, dass weder der methodologische Individualismus noch der holistische Ansatz eine befriedigende Erklärung für das Phänomen Wirtschaftskriminalität bieten können. Vielmehr wird eine synergetische Position bezogen, die die selbstorganisatorischen Beziehungen zwischen wirtschaftsstrafrechtlichen Normen, Individuum und Gesellschaft in den Vordergrund stellt.
Zunächst werden die allgemeinen Determinanten der Wirtschaftskriminalität dargestellt. Eine eigene Definition, die auf einen Nicht-Wert-Äquivalenztausch, aufgrund der Ausnutzung von vorhandenen oder geschaffenen Informationsasymmetrien, aufbaut, wird entwickelt. Danach wird die historische Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bildet die vereinigungsbedingte Wirtschaftskriminalität. Es wird deutlich, dass alle Systeme im Laufe der Zeit wirtschaftsstrafrechtliche Normen nutzten, um die jeweiligen systeminhärenten Ziele zu erreichen.
Die Ausprägung der verschiedenen Wirtschaftsstrafnormen wird anhand der Beispiele Korruption, Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte, Subventionsbetrug und Anlagebetrug mit ihren speziellen Ausprägungen und wirtschaftlichen Wirkungen diskutiert. Die Klammer zwischen den Tatbeständen bildet das Vertrauen im Wirtschaftsleben, das für das Funktionieren einer Marktwirtschaft unerlässlich ist und durch den Staat garantiert werden muss.