Da der Mensch nur beschränkt rational und die Welt nicht perfekt ist, kommt es immer wieder zu Willensmängeln bei Vertragsverhandlungen. In der Regel führen sie zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Situation, indem sie eine effiziente Güterallokation verhindern. Willensmängel entstehen vorwiegend, wenn ein Informationsdefizit auf einer oder beiden Seiten vorherrscht. Ziel des Gesetzgebers ist es deshalb, sofern er das Entstehen eines Willensmangels prinzipiell verhindern will, Regeln aufzustellen, die die Allokation eines effizienten Masses an Informationen fördern. Wichtig ist es, ein ausbalanciertes Gleichgewicht zu finden, in welchem eine gewisse Eigenverantwortung für das eigene Handeln herrscht, man aber nicht zu fürchten braucht, unter allen Umständen an den objektiven Sinn seiner Handlungen gebunden zu werden, was zu einer Überinvestition in Sicherheit führen könnte. Die vorliegende Arbeit untersucht anhand der ökonomischen Analyse des Rechts die Willensmängelregelung bezüglich der Tatbestände Irrtum und Täuschung in den USA sowie in der Schweiz.