Als oberste Ebene des positiven (nationalen) Verfassungsrechts ist die österreichische bundesverfassungsrechtliche Grundordnung zwar geltendes Recht, stellt aber - aufgrund der herrschenden Unklarheit schon über den genauen Sitz ihrer Positivierung - selbst für Verfassungsjuristen bis heute weithin eine 'terra incognita' dar.
In dem vorliegenden Werk wird der Versuch einer genaueren Bestimmung unternommen, wobei sowohl auf die Frage des formellen Sitzes wie auf jene des materiellen Gehaltes ausführlich eingegangen wird.
Im Zusammenhang mit der gleichfalls aufgeworfenen Frage nach dem aktuellen Geltungsgrund des österreichischen Bundesverfassungsrechts setzt sich der Autor auch mit dem Staatsvertrag von Wien auseinander. Abschließend wird untersucht, inwiefern Inhalte der nationalen Grundordnung gegenwärtig durch vorrangiges Völkerrecht (insbesondere der Satzung der Vereinten Nationen) überlagert werden.
Inhaltsverzeichnis:
Vorbemerkung.- Rechtsphilosophische Voraussetzungen und erste Folgerungen.- Die 'Verfassung von 1920'.- Der Staatsvertrag von Wien.- Die Organisation der Vereinten Nationen und der Europarat.- Zusammenschau.
In dem vorliegenden Werk wird der Versuch einer genaueren Bestimmung unternommen, wobei sowohl auf die Frage des formellen Sitzes wie auf jene des materiellen Gehaltes ausführlich eingegangen wird.
Im Zusammenhang mit der gleichfalls aufgeworfenen Frage nach dem aktuellen Geltungsgrund des österreichischen Bundesverfassungsrechts setzt sich der Autor auch mit dem Staatsvertrag von Wien auseinander. Abschließend wird untersucht, inwiefern Inhalte der nationalen Grundordnung gegenwärtig durch vorrangiges Völkerrecht (insbesondere der Satzung der Vereinten Nationen) überlagert werden.
Inhaltsverzeichnis:
Vorbemerkung.- Rechtsphilosophische Voraussetzungen und erste Folgerungen.- Die 'Verfassung von 1920'.- Der Staatsvertrag von Wien.- Die Organisation der Vereinten Nationen und der Europarat.- Zusammenschau.