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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Universität Wien (Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Als das österreichische Parlament im Jahr 2007 und 2009 die Haushaltsrechtsreform des Bundes beschloss, war das Einführen der wirkungsorientierten Haushaltsführung, die im Mittelpunkt der Reform steht, bereits vorgesehen. Dies soll im Jahr 2013 implementiert werden. (vgl. Bundesministerium für Finanzen 2011b)Der Grund für eine Erneuerung der Haushaltsführung liegt in der Vergangenheit.Noch vor dem ersten Weltkrieg betrug die Staatsquote nur einen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Universität Wien (Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Als das österreichische Parlament im Jahr 2007 und 2009 die Haushaltsrechtsreform des Bundes beschloss, war das Einführen der wirkungsorientierten Haushaltsführung, die im Mittelpunkt der Reform steht, bereits vorgesehen. Dies soll im Jahr 2013 implementiert werden. (vgl. Bundesministerium für Finanzen 2011b)Der Grund für eine Erneuerung der Haushaltsführung liegt in der Vergangenheit.Noch vor dem ersten Weltkrieg betrug die Staatsquote nur einen Bruchteil des Wertes, den sie heute hat (vorher 12% - heute knapp die Hälfte). Der Grund dafür ist, dass die Funktion des Staates damals nicht so erheblich war wie zum Beispiel die der Justiz. Einige Zeit später wurde der Staatseinfluss breiter. Dies spiegelte sich in Worten wie Wohlfahrtsstaat wieder und geschah vor allem zwischen den 50er und 80er Jahren. Klarerweise wurden ebenso die Budgets erhöht und deckten immer mehr Themen ab. Doch diese positive Auswirkung wurde schlecht umgesetzt (vgl. Universität Wien);die Budgets waren inputorientiert, was soviel bedeutet, dass die getätigten Ausgaben für die Leistungen stehen, auch, wenn dies nicht so war. Darüber hinaus bediente man sich einer bottom up Budgetierung, welche zum Inkrementalismus führte; das Gegenteil von Inkrementalismus ist eine programmorientierte Haushaltsführung.Weiters wurde versucht, parallel zu den jährlichen Budgets, mittelfristige Orientierungshilfen zu führen. Dies blieb jedoch erfolglos. Orientiert man sich am Gram-Rudman-Act in den USA, oder am Schuldendeckel in Deutschland, so muss erwähnt werden, dass auch gesetzliche Beschränkungen bislang ohne Wirkung blieben.Im Folgenden wird erklärt, wie die neue Haushaltsrechtsreform genau diesen Fehlern entgegen wirken soll und hoffentlich auch wird. (vgl. Weigel, 1992)
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