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Diese Arbeit erzählt - aus juristischer Perspektive - die Geschichte der österreichischen Rückstellungsgesetzgebung nach 1945 und ihrer Anwendung durch die Höchstgerichte. Diese Geschichte ist keine simple story. Wir sind hier vielmehr mit einem äußerst komplexen und unübersichtlichen, teilweise widersprüchlichen Geflecht von Gesetzen und Verordnungen konfrontiert, das staatliche Stellen im Lauf mehrerer Jahrzehnte produziert haben. In der Untersuchung geht es zum einen um die Darstellung des Inhalts der in den Gesetzen und Verordnungen niedergelegten Normen sowie deren Anwendung durch die…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit erzählt - aus juristischer Perspektive - die Geschichte der österreichischen Rückstellungsgesetzgebung nach 1945 und ihrer Anwendung durch die Höchstgerichte. Diese Geschichte ist keine simple story. Wir sind hier vielmehr mit einem äußerst komplexen und unübersichtlichen, teilweise widersprüchlichen Geflecht von Gesetzen und Verordnungen konfrontiert, das staatliche Stellen im Lauf mehrerer Jahrzehnte produziert haben. In der Untersuchung geht es zum einen um die Darstellung des Inhalts der in den Gesetzen und Verordnungen niedergelegten Normen sowie deren Anwendung durch die Gerichte und Verwaltungsbehörden. Auf der Basis dieser Darstellung erfolgt zum andern eine Bewertung dieser allgemeinen Normen und ihrer Anwendung bzw Konkretisierung durch die Behörden. Zur Bewertung werden verschiedene Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Primär wird versucht, die Gesetze anhand der von ihnen offiziell verfolgten Zwecke daraufhin zu beurteilen, ob sie besser als andere denkbare Regelungen diese Zwecke umzusetzen vermochten.
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Autorenporträt
Georg Graf, Dr. iur, Univ.Prof. M.A. (Chicago), geb. 1962 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Wien und Chicago; nach Praxis in einer Wiener Anwaltskanzlei Universitätsassistent in Wien und Salzburg; Habilitation 1994 mit der Arbeit "Vertrag und Vernunft"; 1998 bis 2003 Ständiger Experte der Historikerkommission; seit 2001 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Salzburg, Leiter der Abteilung für Bank- und Kapitalmarktrecht.