Aufgrund der weitreichenden Mitwirkung des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung ist die Übereinstimmung der parteipolitischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat für die amtierende Bundesregierung von großer Bedeutung für die Durchsetzung ihrer politischen Vorhaben. In Zeiten divergierender Mehrheiten ist es den Oppositionsparteien möglich, bei zwischen den Parteien umstrittenen Gesetzen ihre Forderungen über die von ihnen gestellten Landesregierungen im Bundesrat durchzusetzen. Ob das der SPD bereits in den 1950er-Jahren, als die Parteien der Regierung Adenauer nicht über die Mehrheit im Bundesrat verfügten, gelang, wird anhand der Analyse von drei Fallstudien (Lastenausgleich-, Wehrpflicht- und Gleichberechtigungsgesetz) untersucht und mit der Situation in den 1990er-Jahren verglichen.
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