So finanzieren Sie Ihr Traumhaus!
Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97
Die Entscheidung, eine eigene Immobilie zu erwerben und künftig in den eigenen vier Wänden zu leben, will gut überlegt sein und ist nur zu empfehlen mit einem soliden Finanzierungskonzept. Dieser Ratgeber informiert über die Kosten, die beim Erwerb von Immobilien anfallen, über die Finanzierungsmöglichkeiten und über die günstigsten Konditionen. Neben den wichtigsten staatlichen Fördermitteln und den aktuellen Änderungen zur Eigenheimzulage erhalten Immobilienkäufer Informationen dazu, worauf sie bei Finanzvermittlern achten müssen. Sie erfahren alles über die optimale Immobilienfinanzierung > Finanzierungsmix: So finden Sie die besten Konditionen > Bauen oder Kaufen? So treffen Sie die richtige Entscheidung > Auf CD-ROM: Finanzierungsrechner und Musterkalkulationen > Mit aktueller Gesetzesänderung zur Eigenheimzulage Der perfekte Ratgeber für alle, die kompetente Hilfe rund um den Immobilienkauf suchen.
Aus dem Inhalt:
Vorwort Eine eigene Immobilie – ja oder nein? Lieber kaufen oder bauen? Wann Sie Ihre Immobilie am günstigsten kaufen Wo Sie sich informieren können Wie finanzieren Sie die Immobilie? Welche Kosten entstehen beim Bau oder Kauf einer Immobilie? Welche Kosten entstehen beim Immobilienerwerb? Welche Kosten entstehen beim Neubau? Welche sonstigen Kosten entstehen Wichtige Checklisten zum Ausloten Ihrer Möglichkeiten Was kann ich mir leisten? Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung? Weiterer wichtiger Finanzierungsbaustein: das Familiendarlehen Für handwerklich Geschickte: die Eigenleistung Wie Sie Ihr Eigenkapital sonst noch ergänzen können Checkliste zur Ermittlung des Eigenkapitals Wie hoch sind Ihre monatlichen Einnahmen? Wie hoch sind Ihre Lebenshaltungskosten? Wie hoch darf das Darlehen sein? Welche Kreditgeber gibt es noch? Kann ich ein Arbeitgeberdarlehen erwarten? Was bieten die Versorgungswerke der Ärzte? Wie hilft mir die Kirche? Wie hilft mir der Staat bei der Hausfinanzierung? Was bringt die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz? Welche Steuervorteile haben Vermieter? Was bringt das Arbeitszimmer? Wie bekomme ich eine staatliche Förderung? Wie funktioniert die Immobilienfinanzierung mit der Riester-Rente? Welche Formen der Baufinanzierung gibt es? Was ist der Beleihungswert? Finanzieren mit einem Bankenhypothekendarlehen Das Versicherungshypothekendarlehen Wie finanziere ich mit der Bausparkasse? Gegenfinanzierung über Investmentfonds Was bringt ein Finanzierungsplan? Welche Probleme können während der Finanzierung auftreten? Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten? Was ist eine Nachfinanzierung? Was ist eine Anschlussfinanzierung? Welche Informationsquellen helfen mir bei der Hausfinanzierung? Wie finde ich die passenden Informationen im Internet? Welche Zeitungen und Zeitschriften helfen weiter? Was bieten die Verbraucherzentralen? Worauf muss ich bei Finanzvermittlern achten? Vorsicht vor unseriösen Finanzvermittlern Wie finanziere ich über das Internet? Welches sind die zehn häufigsten Fehler bei der Baufinanzierung? Stichwortverzeichnis
Eike Schulze ist Dipl.-Geograf, Betriebswirt und Versicherungsfachmann. Er sit seit mehreren Jahren als Buchautor und PR-Berater im Themenumfeld Versicherungen, Immobilien, Geldanlage, Recht und Finanzen tätig. Anette Stein ist Betriebswirtin und arbeitet als freiberufliche Redakteurin und Buchautorin. Sie hat sich vor allem auf den Bereich der privaten Finanzen spezialisiert und zahlreiche Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Leseprobe:
Aus dem Kapitel 5: Wie hilft mir der Staat bei der Hausfinanzierung? S. 59 - 61 Was bringt die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz? Seit dem 01.01.1996 weisen die steuerlichen Förderungen eigengenutzten Wohnraums wesentliche Änderungen auf. Der vorher nach § 10e EstG (Einkommensteuergesetz) geltende Steuerabzug wurde durch eine einkommensunabhängige Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) ersetzt. Sie gilt grundsätzlich für alle Bau- oder Kaufvorhaben, für die nach dem 31.12.1995 der Kaufvertrag abgeschlossen oder der Bauantrag gestellt wurde. Bei der alten Regelung wurden die Abzugsbeträge direkt vom steuerpflichtige Einkommen des Erwerbers oder Bauherrn abgezogen. Damit galt der Grundsatz, dass die Steuerersparnis umso höher ausfiel, je höher das Einkommen lag. Dieser soziale Missstand wurde mit der Eigenheimzulage beseitigt, denn nun ist nicht mehr das Einkommen ausschlaggebend, sondern alle Personen mit gleichem Familienstand erhalten die gleiche Förderung, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zum 01.01.2004 sind Änderungen bei der Eigenheimzulage in Kraft getreten. Das Fördervolumen der Eigenheimzulage wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zugunsten einer Steuersenkung ab 2004 um 30 Prozent gekürzt. Bereits laufende Förderungen mit der Eigenheimzulage werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt. Bei Kaufverträgen und Bauanträgen, die vor dem 01.01.2004 gestellt wurden, sowie bei Eintritt in eine Genossenschaft vor diesem Zeitpunkt gilt die Förderung nach altem Recht weiter. Alle Bau- oder Kaufvorhaben, bei denen die Verträge nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, werden nach neuem Recht gefördert. Bei baugenehmigungsfreien Objekten ist der Zeitpunkt, zu dem die Bauunterlagen eingereicht wurden, ausschlaggebend. Mussten weder ein Bauantrag noch Bauunterlagen eingereicht werden, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Eigenheimzulage > Rüdiger Herz möchte sich eine neu gebaute kleine Eigentumswohnung kaufen. Er verdient jährlich brutto rund 25.000 €. Vom Staat erhält er acht Jahre lang eine Eigenheimzulage von 1.250 € (insgesamt 10.000 €). > Regine Held möchte ebenfalls eine neu gebaute Wohnung kaufen und verdient jährlich brutto rund 35.000 €. Auch sie erhält vom Staat acht Jahre lang eine Eigenheimzulage in Höhe von 1.250 € (insgesamt 10.000 €). > Das Ehepaar Weber hat eine Tochter und verdient zusammen brutto rund 80.000 €. Sie erhalten eine Eigenheimzulage von 2.850 € (1.250 Grundförderbetrag plus 2 × Kinderzulage je 800 €). Wer wird gefördert? Anspruchsberechtigt ist jeder Immobilienerwerber oder Bauherr, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob er tatsächlich auch Einkommensteuer zahlt. Der Anspruch ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. > Gefördert wird nur, wer Wohneigentum kauft oder baut und es selbst nutzt oder es Verwandten unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Dabei kann es sich um Alt- oder Neubauten, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handeln. > Außerdem erhalten Sie die Zulage, wenn Sie im eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus einen Teil des Wohnraums selbst nutzen und den anderen Teil vermieten. Im Zweifamilienhaus wird jedoch grundsätzlich nur eine Wohnung gefördert, auch wenn das ganze Haus vom Besitzerbewohnt wird. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gilt ebenfalls als Zweifamilienhaus. Eigenheimförderung für Teileigentümer Teileigentümer eines Mehrfamilienhauses erhalten einen Anspruch auf die Eigenheimförderung, wenn zwischen ihnen eine ins Grundbuch eingetragene Nutzungsregel vereinbart wurde. Diese muss klarstellen, dass jeder Teileigentümer selbst für die Unterhaltung seiner selbst genutzten, abgeschlossenen Wohnung aufkommt. Aus- und Umbauten ab 2004 nicht mehr gefördert Nach der alten Regelung wurde auch gefördert, wer seine selbst genutzte Immobilie aus" oder umbaute, wenn dabei neuer, selbst genutzter Wohnraum entstand. Ab 2004 gibt es jedoch für Ausbauten – etwa in Form von Dachgeschossen oder Wintergärten – kein Geld mehr. Neu geschaffene Wohnungen in vorhandenen Gebäuden werden jedoch weiterhin gefördert.
Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97
Die Entscheidung, eine eigene Immobilie zu erwerben und künftig in den eigenen vier Wänden zu leben, will gut überlegt sein und ist nur zu empfehlen mit einem soliden Finanzierungskonzept. Dieser Ratgeber informiert über die Kosten, die beim Erwerb von Immobilien anfallen, über die Finanzierungsmöglichkeiten und über die günstigsten Konditionen. Neben den wichtigsten staatlichen Fördermitteln und den aktuellen Änderungen zur Eigenheimzulage erhalten Immobilienkäufer Informationen dazu, worauf sie bei Finanzvermittlern achten müssen. Sie erfahren alles über die optimale Immobilienfinanzierung > Finanzierungsmix: So finden Sie die besten Konditionen > Bauen oder Kaufen? So treffen Sie die richtige Entscheidung > Auf CD-ROM: Finanzierungsrechner und Musterkalkulationen > Mit aktueller Gesetzesänderung zur Eigenheimzulage Der perfekte Ratgeber für alle, die kompetente Hilfe rund um den Immobilienkauf suchen.
Aus dem Inhalt:
Vorwort Eine eigene Immobilie – ja oder nein? Lieber kaufen oder bauen? Wann Sie Ihre Immobilie am günstigsten kaufen Wo Sie sich informieren können Wie finanzieren Sie die Immobilie? Welche Kosten entstehen beim Bau oder Kauf einer Immobilie? Welche Kosten entstehen beim Immobilienerwerb? Welche Kosten entstehen beim Neubau? Welche sonstigen Kosten entstehen Wichtige Checklisten zum Ausloten Ihrer Möglichkeiten Was kann ich mir leisten? Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung? Weiterer wichtiger Finanzierungsbaustein: das Familiendarlehen Für handwerklich Geschickte: die Eigenleistung Wie Sie Ihr Eigenkapital sonst noch ergänzen können Checkliste zur Ermittlung des Eigenkapitals Wie hoch sind Ihre monatlichen Einnahmen? Wie hoch sind Ihre Lebenshaltungskosten? Wie hoch darf das Darlehen sein? Welche Kreditgeber gibt es noch? Kann ich ein Arbeitgeberdarlehen erwarten? Was bieten die Versorgungswerke der Ärzte? Wie hilft mir die Kirche? Wie hilft mir der Staat bei der Hausfinanzierung? Was bringt die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz? Welche Steuervorteile haben Vermieter? Was bringt das Arbeitszimmer? Wie bekomme ich eine staatliche Förderung? Wie funktioniert die Immobilienfinanzierung mit der Riester-Rente? Welche Formen der Baufinanzierung gibt es? Was ist der Beleihungswert? Finanzieren mit einem Bankenhypothekendarlehen Das Versicherungshypothekendarlehen Wie finanziere ich mit der Bausparkasse? Gegenfinanzierung über Investmentfonds Was bringt ein Finanzierungsplan? Welche Probleme können während der Finanzierung auftreten? Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten? Was ist eine Nachfinanzierung? Was ist eine Anschlussfinanzierung? Welche Informationsquellen helfen mir bei der Hausfinanzierung? Wie finde ich die passenden Informationen im Internet? Welche Zeitungen und Zeitschriften helfen weiter? Was bieten die Verbraucherzentralen? Worauf muss ich bei Finanzvermittlern achten? Vorsicht vor unseriösen Finanzvermittlern Wie finanziere ich über das Internet? Welches sind die zehn häufigsten Fehler bei der Baufinanzierung? Stichwortverzeichnis
Eike Schulze ist Dipl.-Geograf, Betriebswirt und Versicherungsfachmann. Er sit seit mehreren Jahren als Buchautor und PR-Berater im Themenumfeld Versicherungen, Immobilien, Geldanlage, Recht und Finanzen tätig. Anette Stein ist Betriebswirtin und arbeitet als freiberufliche Redakteurin und Buchautorin. Sie hat sich vor allem auf den Bereich der privaten Finanzen spezialisiert und zahlreiche Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Leseprobe:
Aus dem Kapitel 5: Wie hilft mir der Staat bei der Hausfinanzierung? S. 59 - 61 Was bringt die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz? Seit dem 01.01.1996 weisen die steuerlichen Förderungen eigengenutzten Wohnraums wesentliche Änderungen auf. Der vorher nach § 10e EstG (Einkommensteuergesetz) geltende Steuerabzug wurde durch eine einkommensunabhängige Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) ersetzt. Sie gilt grundsätzlich für alle Bau- oder Kaufvorhaben, für die nach dem 31.12.1995 der Kaufvertrag abgeschlossen oder der Bauantrag gestellt wurde. Bei der alten Regelung wurden die Abzugsbeträge direkt vom steuerpflichtige Einkommen des Erwerbers oder Bauherrn abgezogen. Damit galt der Grundsatz, dass die Steuerersparnis umso höher ausfiel, je höher das Einkommen lag. Dieser soziale Missstand wurde mit der Eigenheimzulage beseitigt, denn nun ist nicht mehr das Einkommen ausschlaggebend, sondern alle Personen mit gleichem Familienstand erhalten die gleiche Förderung, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zum 01.01.2004 sind Änderungen bei der Eigenheimzulage in Kraft getreten. Das Fördervolumen der Eigenheimzulage wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zugunsten einer Steuersenkung ab 2004 um 30 Prozent gekürzt. Bereits laufende Förderungen mit der Eigenheimzulage werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt. Bei Kaufverträgen und Bauanträgen, die vor dem 01.01.2004 gestellt wurden, sowie bei Eintritt in eine Genossenschaft vor diesem Zeitpunkt gilt die Förderung nach altem Recht weiter. Alle Bau- oder Kaufvorhaben, bei denen die Verträge nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, werden nach neuem Recht gefördert. Bei baugenehmigungsfreien Objekten ist der Zeitpunkt, zu dem die Bauunterlagen eingereicht wurden, ausschlaggebend. Mussten weder ein Bauantrag noch Bauunterlagen eingereicht werden, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Eigenheimzulage > Rüdiger Herz möchte sich eine neu gebaute kleine Eigentumswohnung kaufen. Er verdient jährlich brutto rund 25.000 €. Vom Staat erhält er acht Jahre lang eine Eigenheimzulage von 1.250 € (insgesamt 10.000 €). > Regine Held möchte ebenfalls eine neu gebaute Wohnung kaufen und verdient jährlich brutto rund 35.000 €. Auch sie erhält vom Staat acht Jahre lang eine Eigenheimzulage in Höhe von 1.250 € (insgesamt 10.000 €). > Das Ehepaar Weber hat eine Tochter und verdient zusammen brutto rund 80.000 €. Sie erhalten eine Eigenheimzulage von 2.850 € (1.250 Grundförderbetrag plus 2 × Kinderzulage je 800 €). Wer wird gefördert? Anspruchsberechtigt ist jeder Immobilienerwerber oder Bauherr, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob er tatsächlich auch Einkommensteuer zahlt. Der Anspruch ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. > Gefördert wird nur, wer Wohneigentum kauft oder baut und es selbst nutzt oder es Verwandten unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Dabei kann es sich um Alt- oder Neubauten, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handeln. > Außerdem erhalten Sie die Zulage, wenn Sie im eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus einen Teil des Wohnraums selbst nutzen und den anderen Teil vermieten. Im Zweifamilienhaus wird jedoch grundsätzlich nur eine Wohnung gefördert, auch wenn das ganze Haus vom Besitzerbewohnt wird. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gilt ebenfalls als Zweifamilienhaus. Eigenheimförderung für Teileigentümer Teileigentümer eines Mehrfamilienhauses erhalten einen Anspruch auf die Eigenheimförderung, wenn zwischen ihnen eine ins Grundbuch eingetragene Nutzungsregel vereinbart wurde. Diese muss klarstellen, dass jeder Teileigentümer selbst für die Unterhaltung seiner selbst genutzten, abgeschlossenen Wohnung aufkommt. Aus- und Umbauten ab 2004 nicht mehr gefördert Nach der alten Regelung wurde auch gefördert, wer seine selbst genutzte Immobilie aus" oder umbaute, wenn dabei neuer, selbst genutzter Wohnraum entstand. Ab 2004 gibt es jedoch für Ausbauten – etwa in Form von Dachgeschossen oder Wintergärten – kein Geld mehr. Neu geschaffene Wohnungen in vorhandenen Gebäuden werden jedoch weiterhin gefördert.