Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Hochschule Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Von allem im Jahr 2019 registrierten Personengesellschaften sind mehr als ein Drittel in der Form der GmbH & Co. KG eingetragen, was darauf schließen lässt, dass sich diese Rechtsform nach wie vor an einer enormen Beliebtheit insbesondere bei den mittelständischen (Familien-)unternehmen erfreuen darf. Absolut waren das im Jahr 2019 eine Anzahl von 148.184 Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Die GmbH & Co KG als Sonderform der Kommanditgesellschaft wird grundsätzlich für Zwecke der Ertragssteuern transparent besteuert. Sie ist also, wie jede andere Personengesellschaft auch, selbst weder einkommensteuerpflichtig noch körperschaftsteuerpflichtig. Steht ein Unternehmer vor der Entscheidung, in welcher Rechtsform er seine Unternehmung führen möchte, spielen meist auch steuerliche Aspekte eine große Rolle. In Deutschland ist bis dato, trotz verschiedenster Gesetzesänderungen, eine Rechtsformneutralität nicht gegeben. In der Vergangenheit wurde zwar, um eine solche Rechtsformneutralität herzustellen, etwa die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG oder die Gewerbesteueranrechnung des § 35 EStG eingeführt. Es gibt aber weiterhin deutliche systematische Unterschiede hinsichtlich der Besteuerungsverfahren, vor allem mit Auswirkungen auf die Steuerbelastung und den bürokratischen Aufwand. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 wurde eine weitere Besteuerungsoption für Personengesellschaften geschaffen, die die systematischen Unterschiede ausgleichen sollen. Zusammenfassend können durch diese im § 1a KStG verankerten Option Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Rechtsform auf Antrag ertragsteuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt werden. Diese Arbeit soll zunächst einen allgemeinen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geben und aufzeigen, welche Auswirkungen eine Ausübung der Option nach dem § 1a KStG haben kann. Letztlich soll auch bei der Entscheidung über die Ausübung der Option unterstützt werden. Allgemein wird nur die ertragsteuerliche Sphäre behandelt werden. Folgen, die die Option im Bereich der Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder auch der Grunderwerbsteuer hat, werden deshalb nicht ausgeführt oder nur dann beschrieben, wenn diese Steuerarten Auswirkungen auf die Ertragssteuern haben sollten.
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