Grundsätzlich kann sich ein Unternehmen die bei der Inanspruchnahme von Vorleistungen an seinen Lieferanten entrichtete Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer von seiner geschuldeten Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung hierfür ist u.a. der Besitz einer nach dem Umsatzsteuergesetz ausgestellten "ordnungsgemäßen" Rechnung. Unter welchen Voraussetzungen eine Rechnung als "ordnungsgemäß" gilt, ist jedoch nicht immer eindeutig geregelt und in vielen Fällen erst durch die Rechtsprechung konkretisiert. Dies stellt für das Unternehmen ein nicht unerhebliches Risiko dar, denn nicht selten führen bereits kleinere Mängel in einer Rechnung nachträglich zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Im Einzelfall kann dies für das Unternehmen schwerwiegenden finanzielle Probleme mit sich bringen. Um dieses Risiko zu minimieren ist es daher wichtig, sich eingehend mit den Anforderungen an eine Rechnung auseinanderzusetzen, wobei dieses Buch als Hilfestellung dienen soll. (Rechtsstand: Juni 2013)