Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 10 von 15 Punkten, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Straßen-/Straßenverkehrsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "[...] Ich bin überhaupt nicht für die Strafe, sondern nur für Massregeln [sic!] im Dienste der Gesellschaft oder zu deren Schutz." (Einstein)Das Recht dient dem Zwecke, das Zusammenleben in unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Gerechtigkeit zu ordnen und zu sichern. Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Folgen von Verstößen gegen den gewöhnlichen Alltagsumgang in unserer Gesellschaft und bietet eine Grundlage für Sanktionsmaßnahmen, um die Einhaltung des Ordnungsrechts zu ermöglichen. Es stellt dazu Regeln auf, die zu befolgen sind und ahndet jede ihnen widrige Handlung mit Sanktionsmaßnahmen in Form einer Buße, nicht der Strafe.Mit dieser Ausarbeitung soll ein Einblick in das Recht der Ordnungswidrigkeiten geschaffen werden, insbesondere in Hinsicht auf das Straßenverkehrsrecht, in welchem der wesentliche Teil aller Ordnungswidrigkeiten begangen wird. Dieser Anforderung soll der erste Teil der Arbeit genügen. Im zweiten Teil wird eine Zusammenfassung des Verfahrensrechts der Ordnungswidrigkeiten gegeben.
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