Im ökumenischen Dialog sind mit und seit dem II. Vatikanischen Konzil erhebliche Fortschritte erzielt worden, die zu verschiedenen Konsens- oder Konvergenzpapieren geführt haben. Ausgeblendet bleibt dabei weithin aber die konkrete Rechtsgestalt der jeweiligen Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft. Marx arbeitet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den landes- bzw. teilkirchlichen Leitungsstrukturen heraus, indem er sich exemplarisch auf die Organisationsstrukturen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) und des Bistums Trier bezieht. Marx weist auf der Analyseebene der Diözese Trier und der EKiR nach, dass es zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche in der Organisationsstruktur erhebliche Unterschiede gibt. Diese Unterschiede liegen primär nicht in der Beliebigkeit kirchlicher gestaltungsmöglichkeiten begründet, sondern betreffen die theologischen bzw. ekklesiologischen Grundlagen. Charakteristisch für die vorliegende Untersuchung ist die rechtsvergleichende Methode, die Marx mit den organisationstheoretischen Erklärungsansätzen der modernen Betriebswirtschaftslehre verknüpft. Erstmals dürfte eine wissenschaftliche Arbeit in dieser Form erstellt worden sein, was sich aber hinsichtlich der Erfassung der Strukturen kirchlichen Führungshandelns geradezu anbietet. Marx liefert eine kirchenrechtliche, analytisch vergleichende Rekonstruktion der kirchlichen Selbstverständnisse und Organisationsstrukturen. Diese rechtsvergleichende, betriebswirtschaftliche Rekonstruktion und systematische Reflexion kirchlicher Strukturen bildet Voraussetzung und Bestandteil eines künftig weiter zu fassenden ökumenischen Dialogs, der dann auch ekklesiologische Wahrheitsanspruch zu überprüfen und die theologischen Selbstdefinitionen zu interpretieren hat. Der ökumenische Dialog wird zunehmend die von Marx behandelte Problematik in den Blick nehmen müssen, wenn eine wirkliche Annäherung stattfinden soll.