Gegenstand der Arbeit sind die besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft zu einer Personengesellschaft. Vor dem Hintergrund des Steuervergünstigungsabbaugesetzes liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der neuen Voraussetzung einer originär gewerblichen Tätigkeit, die eine Organträgerpersonengesellschaft ausüben muss. Es wird u. a. untersucht, ob die Tätigkeit einer Holding bzw. einer Besitzgesellschaft sowie eine Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen eine solche Tätigkeit darstellen. Dazu werden die bislang zu
15 EStG vertretenen Ansichten auf
14 KStG übertragen und analysiert, inwieweit sich durch die Intention der Neuregelungen Abweichungen ergeben.
15 EStG vertretenen Ansichten auf
14 KStG übertragen und analysiert, inwieweit sich durch die Intention der Neuregelungen Abweichungen ergeben.