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Der Autor behandelt die hochaktuelle Problematik der kohärenten Entscheidungsfindung internationaler Gerichte, wie sie exemplarisch im Schwertfisch-Fall, dem Southern Bluefin Tuna-Fall und dem Tadic-Urteil des ICTY zu Tage getreten ist. Zunächst werden die bisher aufgetretenen und in der Literatur diskutierten Fallkonstellationen erstmalig umfassend dargestellt und - darauf aufbauend - eine abstrakte, auf alle in Zukunft denkbaren Fälle paralleler Zuständigkeiten übertragbare Kategorisierung erarbeitet, die das unterschiedliche Konfliktpotential der verschiedenen Konstellationen…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor behandelt die hochaktuelle Problematik der kohärenten Entscheidungsfindung internationaler Gerichte, wie sie exemplarisch im Schwertfisch-Fall, dem Southern Bluefin Tuna-Fall und dem Tadic-Urteil des ICTY zu Tage getreten ist. Zunächst werden die bisher aufgetretenen und in der Literatur diskutierten Fallkonstellationen erstmalig umfassend dargestellt und - darauf aufbauend - eine abstrakte, auf alle in Zukunft denkbaren Fälle paralleler Zuständigkeiten übertragbare Kategorisierung erarbeitet, die das unterschiedliche Konfliktpotential der verschiedenen Konstellationen berücksichtigt.

Wesentliches Ergebnis dieses ersten Teils ist die konsequente Differenzierung zwischen Auslegungs- und Zuständigkeitskonflikten. Da aber diese Differenzierung alleine keine Aussage darüber treffen kann, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Auslegungs- oder Zuständigkeitskonflikte entstehen, liegt ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung auf einer sorgfältigen Erarbeitung ebendieser Voraussetzungen. Im Rahmen der Zuständigkeitskonflikte wurde darüber hinaus in Anlehnung an das internationale (und auch nationale) Zivilverfahrensrecht die Differenzierung zwischen doppelter Rechtshängigkeit und konnexen Verfahren erstmalig in die Diskussion eingeführt. Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Konfliktpotentialen ermöglicht es schließlich auch, jeweils sachgerechte Lösungsansätze zu erarbeiten, wobei darauf geachtet wurde, dass diese realisierbar sind und nicht lediglich hypothetische, nicht umsetzbare Möglichkeiten darstellen.