Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird maßgeblich durch gubernative und administrative Strukturen geprägt. Eine parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen nur fragmentarisch vorgesehen und erfolgt, wenn überhaupt, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und der allgemeinen parlamentsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweist sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit - aufgrund einer Grundrechts- und Menschenrechtsrelevanz, der Bedeutung des Themas für…mehr
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird maßgeblich durch gubernative und administrative Strukturen geprägt. Eine parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen nur fragmentarisch vorgesehen und erfolgt, wenn überhaupt, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und der allgemeinen parlamentsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweist sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit - aufgrund einer Grundrechts- und Menschenrechtsrelevanz, der Bedeutung des Themas für das Zusammenleben der Menschen und einer Staatszielbestimmung der »Internationalen (Entwicklungs-)Zusammenarbeit« - aber als »wesentlich«, sodass ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt festgestellt und eine intensivere Beschäftigung des Parlamentes mit der Materie gefordert werden muss. Als zentrale Verbesserungsmöglichkeit bietet sich die Verabschiedung eines Gesetzes zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit an.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Patrick Sachsenmaier studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht (LL.M. oec.) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Institut d¿études politiques (Sciences Po) de Paris. Im Jahr 2020 promovierte Patrick Sachsenmaier bei Universitätsprofessor Dr. Hermann Butzer, Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, an der juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats am Landgerichtsbezirk Erfurt ist er nunmehr in der Thüringer Justiz tätig.
Inhaltsangabe
1. Einleitung Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung - Abgrenzung zu bereits erschienenen Arbeiten 2. Die fragmentarische Beteiligung des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Hinführung zum Thema - Die »Gesetzlosigkeit« der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Beteiligungsmöglichkeiten des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Notwendigkeit eines »Gesamtkonzeptes Entwicklung« 3. Die Pflicht des Parlaments zur Mitwirkung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Die Bedeutung des Parlamentsvorbehaltes - Die Herleitung des Parlamentsvorbehaltes für die Entwicklungszusammenarbeit - Die Bewertung der parlamentarischen Beteiligung an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die unzureichende parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 4. Instrumente zur Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung in der Entwicklungszusammenarbeit Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit - Die mögliche parlamentarische Beteiligung an der laufenden Entwicklungszusammenarbeit - Die Einrichtung des Amtes eines Entwicklungsbeauftragten 5. Fazit Literaturverzeichnis, Internetquellen, Personen- und Sachregister
1. Einleitung Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung - Abgrenzung zu bereits erschienenen Arbeiten 2. Die fragmentarische Beteiligung des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Hinführung zum Thema - Die »Gesetzlosigkeit« der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Beteiligungsmöglichkeiten des Parlamentes an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die Notwendigkeit eines »Gesamtkonzeptes Entwicklung« 3. Die Pflicht des Parlaments zur Mitwirkung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Die Bedeutung des Parlamentsvorbehaltes - Die Herleitung des Parlamentsvorbehaltes für die Entwicklungszusammenarbeit - Die Bewertung der parlamentarischen Beteiligung an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - Die unzureichende parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 4. Instrumente zur Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung in der Entwicklungszusammenarbeit Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit - Die mögliche parlamentarische Beteiligung an der laufenden Entwicklungszusammenarbeit - Die Einrichtung des Amtes eines Entwicklungsbeauftragten 5. Fazit Literaturverzeichnis, Internetquellen, Personen- und Sachregister
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