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Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die…mehr

Produktbeschreibung
Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die Möglichkeit ein, Gesetze selbständig unter Ausschluß des Plenums zu verabschieden. Dieses besondere Gesetzgebungsverfahren, welches seit 1948 zur Verabschiedung von mehr als der Hälfte aller Gesetze diente, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Seine historische Herkunft und Entwicklung, seine Arbeitsweise sowie die verfassungsrechtliche und praktische Problematik werden eingehend untersucht. Es werden unter Berücksichtigung selbst erarbeiteter und bisher nicht verfügbarer statistischer Daten und des politischen Gesamtkontextes im Italien der Nachkriegszeit die Funktionsfähigkeit der Ausschußgesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung analysiert. Die gesetzgebende Funktion der Ausschüsse legitimiert sich durch ihre konsensualen Grundlagen; entfallen diese, so ist eine Rechtfertigung schwerlich begründbar.