Wenn zivile Aufsichtsorgane sowohl positive als auch negative Fälle von polizeilichem Verhalten überprüfen und die Strafverfolgungsbehörden diesen Input nutzen, um einzelne Beamte zu bewerten, dann wäre der Überprüfungsausschuss in der Lage, gemeinschaftsfreundliche Beamte gegenüber problematischen zu bevorzugen und so polizeiliches Fehlverhalten zu verhindern. Dieser Vorschlag stellt eine optimale Nutzung der zivilen Aufsicht und eine Partnerschaft dar, die die Wirksamkeit sowohl des CRB als auch der derzeit von der Polizei angewandten COP-Strategie verbessern würde.
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