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Die Arbeit befasst sich mit der seit dem 19. Juli 2013 in § 8 Abs. 4 PartGG geregelten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), bei der die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wenn die Gesellschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der partiellen Haftungsbeschränkung. Es wird der Frage
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Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der seit dem 19. Juli 2013 in § 8 Abs. 4 PartGG geregelten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), bei der die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wenn die Gesellschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.

Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der partiellen Haftungsbeschränkung. Es wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an die geforderte Berufshaftpflichtversicherung zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen den Partnern, deren persönliche Berufsfehlerhaftung gegenüber den Gläubigern der PartG mbB ausgeschlossen ist, eine Innenhaftung droht. Außerdem werden § 8 Abs. 4 S. 3 PartGG, der das Erfordernis eines die Haftungsbeschränkung anzeigenden Namenszusatzes regelt, sowie Entstehung, Beendigung und Rechtsformwechsel der PartG mbB untersucht.
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Autorenporträt
Patricia Meyer studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Unternehmensrecht. Nach der Ersten Juristischen Prüfung war sie dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht von Prof. Dr. Peter Reiff tätig. Im Januar 2015 begann sie das Referendariat am Landgericht Düsseldorf. 2016 wurde sie von der Juristischen Fakultät der Universität Trier promoviert.