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Gerade angesichts des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung hat die Patientenverfügung in der Praxis eine sehr hohe Bedeutung. Seit Einführung der gesetzlichen Regelung im Jahr 2009 herrscht große Verunsicherung über die Frage, wie konkret eine Patientenverfügung abgefasst sein muss. Der BGH hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Frage der Bestimmtheit von Festlegungen einer Patientenverfügung befasst. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der detaillierten Analyse und Bewertung dieser BGH-Rechtsprechung. Außerdem hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung…mehr

Produktbeschreibung
Gerade angesichts des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung hat die Patientenverfügung in der Praxis eine sehr hohe Bedeutung. Seit Einführung der gesetzlichen Regelung im Jahr 2009 herrscht große Verunsicherung über die Frage, wie konkret eine Patientenverfügung abgefasst sein muss. Der BGH hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Frage der Bestimmtheit von Festlegungen einer Patientenverfügung befasst. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der detaillierten Analyse und Bewertung dieser BGH-Rechtsprechung. Außerdem hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung ohne Begründung auf Volljährige beschränkt. Dem stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. Die Arbeit prüft die Vereinbarkeit des Volljährigkeitserfordernisses mit dem Grundgesetz und untersucht, welche Möglichkeiten der Minderjährige nach geltendem Recht hat und wie das Recht in Zukunft gestaltet werden sollte.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis des Zentrumsfür Gesundheitsrecht und dem Fakultätspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2023.
Autorenporträt
Bente Brandt studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahr 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl und am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane). Für ihre Dissertation erhielt sie im Jahr 2023 den Förderpreis des Zentrums für Gesundheitsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2022 ist sie Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Kiel.