Die persönliche Anhörung des Kindes gem. § 159 FamFG in Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge und Umgangsrechtsverfahren
Martha Szabó
Broschiertes Buch

Die persönliche Anhörung des Kindes gem. § 159 FamFG in Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge und Umgangsrechtsverfahren

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Die Anhörung des Kindes wurde durch das FGG-Reformgesetz in § 159 FamFG zum 1. September 2009 neu geregelt. § 159 Abs. 1 FamFG statuiert für Kindschaftssachen, welche die Person des Kindes betreffen, den Grundsatz der Anhörungspflicht von Kindern ab Vollendung des 14. Lebensjahres. § 159 Abs. 2 FamFG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Pflicht zur Anhörung von jüngeren Kindern besteht. Die Kindesanhörung ist insbesondere in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren von erheblicher Bedeutung, die regelmäßig entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes haben. In streitigen...