In Diskussionen um das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland geht es häufig um normative Fragen, beispielsweise wie das Verhältnis von Staat und Kirche auf den verschiedenen horizontalen und vertikalen Ebenen kirchlicher Verwirklichung rechtlich ausgestaltet sein sollte und auf welche Weise die gesellschaftliche Bedeutung von Religion, Kirche und Glaube berücksichtigt werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten, staatskirchenrechtliche Eigenheiten des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Deutschland im Lichte der aktuellen Rechtslage und unter der Berücksichtigung bundeslandspezifischer Eigenheiten darzustellen. Die Arbeit geht damit der Frage nach, wie die Pfarrei bzw. das Pfarreivermögen in Deutschland, und hier insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen, rechtlich strukturiert, geordnet und verwaltet wird, worin die Kerndeterminanten liegen und wie sich die geplanten Neuordnungen in Nordrhein-Westfalen auf die Vermögensverwaltung auswirken.
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