Die Einrichtung einer Pflegekammer zur Stärkung des Pflegeberufs, ist mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland ein häufig diskutiertes Thema. Zahlreiche Gutachten belegen die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Institution. Jedoch stellt sich immer wieder die Frage, ob die in eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung gesetzten Erwartungen für die Berufsangehörigen der Pflege und für die Öffentlichkeit auch erfüllt werden können. Gibt die Errichtung einer Pflegekammer tatsächlich jedem Berufsangehörigen die Möglichkeit der Mitbestimmung und Mitwirkung? Kann diese dem Allgemeinwohl dienlich sein? Dieses Konzept wurde, unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, über den Aufbau und den möglichen Handlungsfeldern einer zukünftigen Berufskammer in Berlin erstellt. Grundlage boten hier die bestehenden Berufskammern, welche im Berliner Kammergesetz reglementiert sind. Weiterhin wurde eine Organisationsstruktur erstellt, welche die Voraussetzung der demokratischen Legitimation erfüllt und somit die ganze Berufsgruppe mit einbezieht.