Die Dissertation befasst sich mit der Pflicht des Vorstandes der Aktiengesellschaft zur Aufklärung von Verdachtsmomenten für Non-Compliance, insbesondere für Straftaten im Unternehmen. Dabei steht die Ableitung einer solchen Pflicht aus Vorschriften des Gesellschaftsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 130 OWiG) im Fokus. Es wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit den Vorstandsmitgliedern ein Ermessensspielraum im Sinne der sog. Business Judgment Rule bei der Entscheidung zusteht, ob vorhandenen Hinweisen nachgegangen wird oder nicht. Dabei wird auch der Versuch einer Präzisierung der erforderlichen Verdachtsschwelle zum Auslösen einer solchen Ermittlungspflicht unternommen. Abschließend wird untersucht, ob die Obliegenheiten und Pflichten des Vorstandes bezüglich einer anlassbezogenen Sachverhaltsaufklärung in der Aktiengesellschaft entfallen können, wenn die Pflichtadressaten dadurch riskieren, sich selbst wegen begangener Pflichtverletzungen oder sogar strafbaren Verhaltens zu belasten.