Die Autorin erörtert die Verfassungskonformität der Schulpflicht und die Frage, ob Eltern bzw. Schülern ein Recht auf Homeschooling zusteht - also ein Recht darauf, den Schulbesuch durch anderweitigen Unterricht zuhause zu ersetzen. Ihrer Ansicht nach geht das Grundgesetz in Art. 7 von einer allgemeinen Schulpflicht aus, was sich aus den Regelungen zum Religionsunterricht und der Privatschulfreiheit sowie aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt. Ihre sachliche Legitimation findet die Schulpflicht in ihrer Demokratisierungs- und Integrationsfunktion. Auch die Grundrechte von Eltern und Kindern gebieten nicht die Zulassung von Homeschooling. Als von der Schulpflicht betroffene Grundrechte führt die Autorin das elterliche Erziehungsrecht an sowie auf Seiten der Schüler die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Freiheit der Person. Weiterhin geht die Autorin auf den grundrechtlichen Schutz in Fällen des religiös motivierten Homeschooling ein.Die Arbeit wurde von der Universität zu Köln mit dem Promotionspreis 2020 der Fakultät ausgezeichnet.