In Zeit oder Geld geführte Arbeitszeitkonten (Zeitwertkonten) sind wichtige Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung. Bei Insolvenz des Arbeitgebers vor Auszahlung des Guthabens können dem Arbeitnehmer und den Sozialversicherungsträgern allerdings erhebliche Nachteile entstehen. Um die Verbreitung bestimmter Arbeitszeitkonten, der Wertguthaben-Konten, dennoch zu fördern und die Sozialversicherungsträger zu schützen, schreiben
7b SGB IV und
8a ATG eine Insolvenzsicherung vor. Beide Regelungen weisen jedoch eine Reihe von erheblichen Schwächen auf und finden in der Praxis kaum Beachtung. Dies ist auch der Politik nicht entgangen, weswegen sie sich des Themas in der laufenden Legislaturperiode annehmen will. Die Untersuchung analysiert Arbeitszeitkonten und Wertguthaben arbeitsrechtlich und enthüllt die Schwächen der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherungsvorschriften. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wird ein Modell entwickelt, das de lege ferenda eine effektive undkostengünstige Insolvenzsicherung gewährleistet und das geeignet ist, dem Gesetzgeber als Vorlage für seine Bemühungen zu dienen.
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7b SGB IV und
8a ATG eine Insolvenzsicherung vor. Beide Regelungen weisen jedoch eine Reihe von erheblichen Schwächen auf und finden in der Praxis kaum Beachtung. Dies ist auch der Politik nicht entgangen, weswegen sie sich des Themas in der laufenden Legislaturperiode annehmen will. Die Untersuchung analysiert Arbeitszeitkonten und Wertguthaben arbeitsrechtlich und enthüllt die Schwächen der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherungsvorschriften. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wird ein Modell entwickelt, das de lege ferenda eine effektive undkostengünstige Insolvenzsicherung gewährleistet und das geeignet ist, dem Gesetzgeber als Vorlage für seine Bemühungen zu dienen.
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