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Holm Anders untersucht die Notwendigkeit der Reformierung des Leistungsstörungsrechts und analysiert die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts, die durch das BMJ in den Diskussionsvorschlägen und Gesetzesentwürfen zur Schuldrechtsmodernisierung aufgegriffen wurden. Der Verfasser verfolgt insbesondere das Ziel, die Geeignetheit des vorgeschlagenen Haftungsgrundes der Pflichtverletzung als einen sämtliche Störungsformen vertraglicher oder gesetzlicher Schuldverhältnisse außerhalb des Deliktsrechts umfassenden einheitlichen Haftungsgrund zu prüfen.
Nach einer Analyse der
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Produktbeschreibung
Holm Anders untersucht die Notwendigkeit der Reformierung des Leistungsstörungsrechts und analysiert die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts, die durch das BMJ in den Diskussionsvorschlägen und Gesetzesentwürfen zur Schuldrechtsmodernisierung aufgegriffen wurden. Der Verfasser verfolgt insbesondere das Ziel, die Geeignetheit des vorgeschlagenen Haftungsgrundes der Pflichtverletzung als einen sämtliche Störungsformen vertraglicher oder gesetzlicher Schuldverhältnisse außerhalb des Deliktsrechts umfassenden einheitlichen Haftungsgrund zu prüfen.

Nach einer Analyse der Entwicklung des deutschen Leistungsstörungsrechts und unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen - u. a. im UN-Kaufrecht (CISG), den Principles of International Commercial Contracts (PICC) und den Principles of European Contract Law (PECL) - untersucht der Verfasser die Begriffe der Pflicht und der Pflichtverletzung auf ihre Tragfähigkeit. Die typischen Formen der Pflichtverletzung (Nichterfüllung, verspätete Erfüllung, unvollständige Leistung, nicht vertragsgemäße Leistung, Verletzung von Schutz- oder weiteren Verhaltenspflichten) diskutiert der Verfasser sodann, wobei er alternative Vorschläge zu deren Ausgestaltung unterbreitet. Die durch die Richtlinie der EU zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter bis zum 1. Januar 2002 in deutsches Recht umzusetzenden Anforderungen werden ebenso umfassend behandelt wie jene, die durch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr an den deutschen Gesetzgeber gestellt werden. Durch die Erörterung ausgewählter primärer und sekundärer Rechtsbehelfe wird das System der Pflichtverletzung als Modell de lege ferenda vervollständigt.

Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, daß die Einführung eines einheitlichen Haftungsgrundes der Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht des BGB sowohl auf Entwicklungen in der deutschen Rechtsgeschichte als auch auf internationale Erfahrungen gestützt werden kann. Das untersuchte System der Pflichtverletzung de lege ferenda wird sowohl an Abstraktion als auch an Komplexität dem geltenden Recht in nichts nachstehen und die aktuellen europarechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Es ebnet gleichzeitig den Weg zur Beseitigung der Lückenhaftigkeit des geltenden geschriebenen Rechts und der hierdurch entstandenen mehrfach diagnostizierten Schwachstellen. Mit den vom Verfasser unterbreiteten Regelungsvorschlägen können geschlossene und konsequente Lösungen erzielt werden, denen im internationalen Maßstab erhebliche Beachtung geschenkt werden wird.
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