Die planerische Vorhabengenehmigung soll nach dem Entwurf des Ersten Buches eines Umweltgesetzbuches (E-UGB I) das Rechtsinstitut der Planfeststellung ersetzen, das bisher vor allem für Verkehrsanlagen galt. Der Gesetzentwurf verfolgt damit das Ziel, die Erfordernisse beim Bau von Verkehrsanlagen mit den Anforderungen an den Schutz des Menschen und der Umwelt sowie mit den Ansprüchen konkurrierender Raumnutzungen abzustimmen. In diese Abstimmung sollen auch die Erfordernisse der Energieeinsparung einbezogen werden. Die Autoren unterziehen die Regelungen des E-UGB I und des geltenden Fachplanungsrechts einer vergleichenden Untersuchung und erörtern insbesondere die Folgen einer Ausdehnung der Regelungen des E-UGB I auf die Verkehrsanlagenplanung. Dabei wird nach den Bereichen - Verfahrensregelung, materiell-rechtliche Regelung, Rechtsschutz und Planerhaltung - differenziert.
Die Darstellung der Folgen einer Übertragung der Vorhabengenehmigung auf Verkehrsanlagen wird ergänzt um e ine bewertenden Betrachtung. Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die Regelung der Vorhabengenehmigung in der bisher vorliegenden Form wenig geglückt ist und daher von ihrer Übertragung auf die Planung von Verkehrsanlagen abzuraten ist.
Die Darstellung der Folgen einer Übertragung der Vorhabengenehmigung auf Verkehrsanlagen wird ergänzt um e ine bewertenden Betrachtung. Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die Regelung der Vorhabengenehmigung in der bisher vorliegenden Form wenig geglückt ist und daher von ihrer Übertragung auf die Planung von Verkehrsanlagen abzuraten ist.