Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Seminar "Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eingeständnis des amerikanischen Großkonzerns Enron, dass enorme Verluste jahrelang durch Transaktionen mit nicht in der Konzernbilanz erfassten nahe stehenden Personen vertuscht wurden, markierte den Anfang vom Ende des Wirtschaftsgiganten . Dieses in seinem fatalen Ausmaß beeindruckende Beispiel zeigt die Bedeutung der Erfassung und Offenlegung von nahe stehenden juristischen und natürlichen Personen für die Adressaten des Jahresabschlusses eines Unternehmens auf. Die vorliegende Arbeit stellt die aus Sicht des Abschlussprüfers eines zu prüfenden Unternehmens anzustellenden Überlegungen und Handlungen im Vorfeld einer Abschlussprüfung dar, und zwar für den Fall, dass Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen existieren. Da derartige Beziehungen auch vorhanden sein können, ohne dass sie im Jahresabschluss des zu prüfenden Unternehmens offengelegt wurden, werden auch Planungsaktivitäten berücksichtigt, die zur Identifizierung dieser Beziehungen geeignet sind. Grundlage für diese Arbeit sind die entsprechenden Regelungen der International Standards on Auditing, International Accounting Standards und die deutschen Pendants, in diesem Fall insbesondere der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 11 und der Prüfungsstandard 255 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Auf eine vergleichende Darstellung der deutschen und internationalen Regelungen für Abschlussprüfungen im Falle von Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen wurde verzichtet, da sich die deutschen an die internationalen Regelungen anlehnen und im wesentlichen keine Unterschiede für die Prüfungsplanung bestehen . Um den Zugang des Lesers zu dem Themenkomplex zu vereinfachen, wird zu Beginn dargelegt, durch welche Kriterien nahe stehende Personen definiert werden, bevor sich die Arbeit besonderen Aspekten und dem Schwerpunkt der Prüfungsplanung widmet. Im Schlussteil rundet die abschließende Betrachtung den Themenkomplex ab und beschäftigt sich kritisch mit den Anforderungen, denen sich der Abschlussprüfer bei der Prüfungsplanung im Fall von Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen konfrontiert sieht.
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