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Die Arbeit befaßt sich mit den bei der Wiedereinweisung des Räumungsschuldners auftretenden Problemen. Nach der Ansicht der Verfasserin ist die Wiedereinweisung grundsätzlich wegen deren Unzumutbarkeit für den Vermieter unzulässig. Während der Beschlagnahmezeit bestehen verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse zwischen Eigentümer und Gemeinde sowie Gemeinde und Eingewiesenem. Entgegen der herrschenden Meinung ist die Gemeinde nur dann zu einer Exmittierung des Eingewiesenen verpflichtet, wenn dessen Wiedereinweisung nach der Beendigung der Zwangsräumung erfolgt ist. Nur dann ist der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befaßt sich mit den bei der Wiedereinweisung des Räumungsschuldners auftretenden Problemen. Nach der Ansicht der Verfasserin ist die Wiedereinweisung grundsätzlich wegen deren Unzumutbarkeit für den Vermieter unzulässig. Während der Beschlagnahmezeit bestehen verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse zwischen Eigentümer und Gemeinde sowie Gemeinde und Eingewiesenem. Entgegen der herrschenden Meinung ist die Gemeinde nur dann zu einer Exmittierung des Eingewiesenen verpflichtet, wenn dessen Wiedereinweisung nach der Beendigung der Zwangsräumung erfolgt ist. Nur dann ist der Räumungstitel verbraucht. Andernfalls ist der Vermieter auf die Zwangsvollstreckung verwiesen. Dessen wirtschaftlichen Interessen sind durch 55 I 1 PolGBW umfassend abgesichert.
Autorenporträt
Die Autorin: Susanne Wieser wurde 1966 in Esslingen geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und legte 1991 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Nach dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Heidelberg erfolgte 1994 die Zweite juristische Staatsprüfung. Seit 1994 ist sie in Mannheim als Rechtsanwältin tätig.