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Ziel der Arbeit ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung von präventiven Möglichkeiten der Polizei gegenüber häuslicher Gewalt. Im Vordergrund steht dabei die in den meisten Landespolizeigesetzen geregelte Befugnis zur Wohnungsverweisung und damit ein Rechtsvergleich.
Elisabeth Eicke befasst sich mit folgenden Fragen: War die Einführung der Befugnis zur Wohnungsverweisung erforderlich? Welche Grundrechte werden dadurch betroffen? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus, dass diese Befugnis je nach Landesrecht unterschiedlich ausgestaltet ist?
Die Autorin zeigt, dass die polizeilichen
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Produktbeschreibung
Ziel der Arbeit ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung von präventiven Möglichkeiten der Polizei gegenüber häuslicher Gewalt. Im Vordergrund steht dabei die in den meisten Landespolizeigesetzen geregelte Befugnis zur Wohnungsverweisung und damit ein Rechtsvergleich.

Elisabeth Eicke befasst sich mit folgenden Fragen: War die Einführung der Befugnis zur Wohnungsverweisung erforderlich? Welche Grundrechte werden dadurch betroffen? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus, dass diese Befugnis je nach Landesrecht unterschiedlich ausgestaltet ist?

Die Autorin zeigt, dass die polizeilichen Möglichkeiten ohne die Befugnis zur Wohnungsverweisung sowohl in rechtlicher Hinsicht nicht mehr ausreichen als auch Handlungsunsicherheiten der Polizeibeamten nicht vermeiden können. Überdies wird erkennbar, dass die auf Landesebene bestehenden Unterschiede zumeist auf der unzureichenden Beachtung grundrechtlicher Vorgaben oder auf missverständlichen Formulierungen beruhen.

Das Ergebnis der Arbeit ist, dass die Befugnis zur Wohnungsverweisung ein rechtliches Mittel für ein effektives und konsequentes Einschreiten der Polizei gegenüber häuslicher Gewalt bereitstellt, zugleich aber teilweise Korrekturen durch die Landesgesetzgeber geboten sind.
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