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Die Transplantationsmedizin leidet nach wie vor an einem erheblichen Organmangel. Die Zahl der Wartelistenpatienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe um ein Vielfaches. Die Begründungen für diesen seit Jahren unveränderten Zustand sind zahlreich. Unter anderem ist die Zusammenarbeit der an postmortalen Organtransplantationen beteiligten Institutionen immer wieder Kritik ausgesetzt. Das in 11 Abs. 1 S. 1 TPG festgelegte Kooperationsmodell der "gemeinschaftlichen Aufgabe" wird in seiner Grundstruktur und in seinen…mehr

Produktbeschreibung
Die Transplantationsmedizin leidet nach wie vor an einem erheblichen Organmangel. Die Zahl der Wartelistenpatienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe um ein Vielfaches. Die Begründungen für diesen seit Jahren unveränderten Zustand sind zahlreich. Unter anderem ist die Zusammenarbeit der an postmortalen Organtransplantationen beteiligten Institutionen immer wieder Kritik ausgesetzt. Das in
11 Abs. 1 S. 1 TPG festgelegte Kooperationsmodell der "gemeinschaftlichen Aufgabe" wird in seiner Grundstruktur und in seinen Auswirkungen auf die rechtliche Position der einzelnen Beteiligten ausführlich dargestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung und Abgrenzung der Kompetenzen sowohl der Transplantationszentren und Krankenhäuser als auch der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), welche eine organisatorische Sonderstellung in dem Prozess einnimmt. Außerdem finden die haftungsrechtlichen Auswirkungen des Systems Beachtung, bevor der Autor notwendige Änderungsvorschläge für eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der postmortalen Organtransplantation unterbreitet.
Autorenporträt
Der Autor: Sebastian Rosenberg, geboren 1977 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Budapest, Berlin und Kiel. Ende 2005 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab. Anschließend verfasste er seine Dissertation und nahm parallel an dem Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht des Interdisziplinären Zentrums der Universität Halle-Wittenberg teil. Das Promotionsverfahren wurde 2007 beendet. Seit Mitte 2007 ist der Autor Referendar beim Kammergericht Berlin.