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Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven Mitteln, um 1)Eigentumsansprüche Berechtigter - einschließlich der von Personen, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben - über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ("Eigentumsschutz", z.B. § 26 Nr. 2 Nds. SOG) und/oder2) Sachen dem "kriminellen Kreislauf" zu entziehen ("Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr", z.B. § 26 Nr. 1 Nds. SOG). Der Erlös der sichergestellten Sachen…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven Mitteln, um 1)Eigentumsansprüche Berechtigter - einschließlich der von Personen, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben - über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ("Eigentumsschutz", z.B. § 26 Nr. 2 Nds. SOG) und/oder2) Sachen dem "kriminellen Kreislauf" zu entziehen ("Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr", z.B. § 26 Nr. 1 Nds. SOG). Der Erlös der sichergestellten Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Bund, Länder, Kommunen), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
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Autorenporträt
Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schlo