Die Verfassung von 1996 hat die Kommunalverwaltung als einen Bereich der Regierung neben der nationalen und der provinziellen Sphäre, die alle unterschiedlich, aber voneinander abhängig und miteinander verbunden sind, aufgewertet und verankert. Mit der neuen Anerkennung haben die Kommunalverwaltungen nun den Auftrag, die Entwicklung der lokalen Gemeinschaften durch die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen der Menschen zu fördern. Dieser Auftrag der Kommunalverwaltung ist im Konzept der entwicklungsorientierten Kommunalverwaltung verankert. Entwicklungsorientierte Kommunalverwaltung wurde definiert als Kommunalverwaltung, die sich verpflichtet, mit den Bürgern und Gruppen innerhalb der Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Wege zu finden, ihre sozialen, wirtschaftlichen und materiellen Bedürfnisse zu erfüllen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dieses Mandat hat seinen Ursprung in der Verfassung, in der dieKommunalverwaltungen mit dem Ziel eingerichtet wurden, eine demokratische und rechenschaftspflichtige Verwaltung für die lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten und die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Gemeinschaften auf nachhaltige Weise sicherzustellen. Dies sind unter anderem die Ziele des verfassungsrechtlichen Rahmens, innerhalb dessen die Kommunalverwaltungen arbeiten müssen und seit der Verfassung von 1996 auch tun.