Welche quantitative Dimension hat die Pflichtverteidigung im deutschen Strafprozess und warum? Wie oft wird ein Pflichtverteidiger vom Richter ausgewählt und wie oft vom Beschuldigten? Nach welchen Kriterien wählen Richter Pflichtverteidiger aus, und nach welchen wählen Beschuldigte? Stimmt es, dass Richter immer wieder dieselben Verteidiger zu Pflichtverteidigern machen? Und verzichten durch solche Verteidiger verteidigte Beschuldigte häufiger auf Rechtsmittel? Die Studie zur Praxis der Beiordnung von Pflichtverteidigern findet Antworten auf diese und viele andere Fragen, die dogmatisch in dem heiklen Umfeld der richterlichen Kontrolle über die personelle Besetzung der Verteidigerbank stehen. Darüber hinaus widmet sich das Werk u.a. der Evaluation der Effekte der Einführung notwendiger Verteidigung bei Untersuchungshaftvollzug und diskutiert rechtspolitische Möglichkeiten zur Gewährleistung einer von richterlicher Kontrolle entlasteten Wahlverteidigung auch für mittellose Beschuldigte.