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Die Praxis der Jugend- und Auzubildendenvertretung von A bis Z

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Die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden nicht durch den Betriebsrat, sondern durch gesondert zu wählende Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) wahrgenommen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Betriebsverfassungs-, im Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Nachschlagewerk beantwortet in über 140 Stichwörtern alle für die Vertretung der Jugendlichen relevanten Fragen - einschließlich der Besonderheiten für die Gesamt- und Konzern-JAV. Jedes Stichwort bietet rechtliche Hinweise und praktische Hilfen für den betrieblichen Alltag.Die...