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Franz von Holtzendorff ( 1829 - 1889 ) war deutscher Strafrechtler und Hochschullehrer. Sein enzyklopädisches Wissen auf fast allen Gebieten der Rechtswissenschaft verschaffte ihm hohe Anerkennung insbesondere im Ausland, wo er als der berühmteste deutsche Jurist seiner Zeit galt. Nach dem Studium widmete er sich der Gerichtspraxis. Seine Bemühungen waren vornehmlich auf die Reform des Gefängnis- und Strafwesens gerichtet. Dazu machte er ausgedehnte Studienreisen durch ganz Europa. Er wandte sich gegen das in Preußen übliche Gefängniswesen, er begründete den Deutschen Juristentag und…mehr

Produktbeschreibung
Franz von Holtzendorff ( 1829 - 1889 ) war deutscher Strafrechtler und Hochschullehrer. Sein enzyklopädisches Wissen auf fast allen Gebieten der Rechtswissenschaft verschaffte ihm hohe Anerkennung insbesondere im Ausland, wo er als der berühmteste deutsche Jurist seiner Zeit galt. Nach dem Studium widmete er sich der Gerichtspraxis. Seine Bemühungen waren vornehmlich auf die Reform des Gefängnis- und Strafwesens gerichtet. Dazu machte er ausgedehnte Studienreisen durch ganz Europa. Er wandte sich gegen das in Preußen übliche Gefängniswesen, er begründete den Deutschen Juristentag und engagierte sich für den Protestantentag und für die soziale Besserstellung der Frauen. Seit 1870 gab er die Encyklopädie der Rechtswissenschaft heraus, die umfangreichste Gesamtdarstellung der deutschen Rechtswissenschaft seiner Zeit. Das in drei Bücher unterteilte vorliegende Werk setzt sich mit der Definition des Begriffs Politik auseinander, da, so Holtzendorff, mit dem Wort "Politik" "fortdauernd verschiedene Vorstellungen und Begriffe verknüpft" werden. Für Holtzendorff ist die Politik die zentrale Disziplin unter den Staatswissenschaften, Staatsrecht und Politik sind für ihn eng miteinander verknüpft. Aus seiner Sicht verständigt man sich am leichtesten, " wenn man zunächst die beiden Hauptbedeutungen unterscheidet, denen zufolge Politik entweder Staatskunst oder Staatswissenschaft bedeutet". Holtzendorff definiert Politik sowohl als Wissenschaft mit Handlungskomponente als auch als Staatskunst mit Gestaltungscharakter, ergänzt durch "die schöpferische Kraft" als das Wesen staatsmännischer Leitung. Ein systematisches, logisch durchstrukturiertes Werk welches im ersten Buch das Wesen der Politik, im zweiten das rechtliche und sittliche Princip der Politik und im dritten den Staatszweck als Princip der Politik zum Gegenstand hat. Sorgfältig überarbeiteter Nachdruck der zweiten Auflage der Originalausgabe von 1879.
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