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Ronald Dworkin ist bekannt geworden für seine Kritik an der Rechtstheorie von Hart. Kernaussage war, dass neben den durch den Hartschen Positivismus beschreibbaren Regeln auch Prinzipien Bestandteile der Rechtsordnung sind, deren Anwendung sich letztendlich nur moralisch bestimmen lässt. Alexy hat diesen Prinzipienbegriff diskutiert, für das deutsche Recht modifiziert und übernommen.
Alexy beschreibt Prinzipien v. a. als Grundrechte und hält damit an einem normentheoretischen Prinzipienbegriff fest. Dworkin hingegen rekonstruiert das Recht im Anschluss an die Hart-Dworkin-Debatte: im
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Produktbeschreibung
Ronald Dworkin ist bekannt geworden für seine Kritik an der Rechtstheorie von Hart. Kernaussage war, dass neben den durch den Hartschen Positivismus beschreibbaren Regeln auch Prinzipien Bestandteile der Rechtsordnung sind, deren Anwendung sich letztendlich nur moralisch bestimmen lässt. Alexy hat diesen Prinzipienbegriff diskutiert, für das deutsche Recht modifiziert und übernommen.

Alexy beschreibt Prinzipien v. a. als Grundrechte und hält damit an einem normentheoretischen Prinzipienbegriff fest. Dworkin hingegen rekonstruiert das Recht im Anschluss an die Hart-Dworkin-Debatte: im Integritätsmodell sind Prinzipien die Zentralbausteine einer interpretativen Praxis der moralischen Rechtfertigung rechtlicher Fragestellungen.

Beiden Autoren ist gemeinsam, dass sie von einem einheitlich auf den Aspekt der Wertung im Einzelfall ausgerichteten Prinzipienbegriff ausgehen, der zu Unsicherheit in der Rechtsanwendung führt. Während Dworkin betont, dass es auf jede Rechtsfrage nur eine richtige Antwort geben kann, die in einem insgesamt stimmigen System moralisch zu rechtfertigen ist, arbeitet Alexy Parameter für die Verlässlichkeit der Prinzipienanwendung heraus.

Alexy vermeidet so den juristischen Holismus Dworkins. Im Ergebnis lässt aber auch Alexy strukturelle Einfalltore für die Prinzipienanwendung zu: formelle Prinzipien rekonstruieren Zuständigkeit und Normenbindung in der Rechtsordnung, so dass der Rechtsanwender die argumentative Letztentscheidung über die Normenanwendung anhand der Prinzipien hat.
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