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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3, Karl-Franzens-Universität Graz, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Österreich noch nicht existiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass für Unternehmen mit einer personalistischen Eigentümerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfügung stehen,…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3, Karl-Franzens-Universität Graz, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Österreich noch nicht existiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass für Unternehmen mit einer personalistischen Eigentümerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfügung stehen, zwischen welchen die Private Aktiengesellschaft anzusiedeln wäre. In einem ersten Schritt wird analysiert, ob ein Bedarf für die Einführung der Privaten Aktiengesellschaft in Österreich besteht (Kap. 1). Im nächsten Schritt wird die Geschichte des Aktienrechts - beginnend mit der St. Georgsbank 1407 bis zum ARÄG 2009 - dargestellt, gefolgt von der Erörterung der Diskussion der "kleinen" bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich (Kap. 2). Der Veranschaulichung der Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft dient deren tabellarische Gegenüberstellung (Kap. 3). Es folgt die eigene Definition der Privaten Aktiengesellschaft (Kap. 4), die der Dissertation zugrunde gelegt wird. Der Hauptteil der Dissertation (Kap. 5) beschäftigt sich mit den Regelungsbereichen des österreichischen Aktienrechts, die einer Deregulierung für eine personalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sinnvoll zugänglich gemacht werden können und sollten. Als solche werden die Regelungen betreffend die Veröffentlichung, die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie die (eingeschränkten) Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre identifiziert. Darauf aufbauend werden konkrete Deregulierungsvorschläge erstattet, die vorsehen: den Ersatz der "Wiener Zeitung" als Veröffentlichungsmittel (Kap. 5.1), den Ersatz de