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Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Privatisierung öffentlich-rechtlich organisierter Einrichtungen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Instrument struktureller Reformen entwickelt, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Gesetzgeber die Verwaltung von der Verwirklichung öffentlicher Aufgaben entbindet und diese stattdessen in den privaten Sektor der Volkwirtschaft verlagert werden. Ein solcher "Paradigmenwechsel" zeigt sich in nahezu allen…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Privatisierung öffentlich-rechtlich organisierter Einrichtungen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Instrument struktureller Reformen entwickelt, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Gesetzgeber die Verwaltung von der Verwirklichung öffentlicher Aufgaben entbindet und diese stattdessen in den privaten Sektor der Volkwirtschaft verlagert werden. Ein solcher "Paradigmenwechsel" zeigt sich in nahezu allen Bereichen staatlichen Handelns, u. a. im Post- und Kommunikationssektor, bei der Flugsicherheit und Bahn, in der Energieversorgung, in der Abwasser- und Abfallentsorgung, im Sozial- und Polizeirecht, bei Kurbädern und im Bestattungswesen. Mit dem Reformvorhaben einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens steht nun ein öffentlicher Aufgabenbereich der Hoheitsverwaltung auf der Privatisierungsagenda. Dazu hat die am 16.10.2006 im Zuge der 74. Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder eingesetzte Bund- Länder- Arbeitsgruppe "Organisation des Gerichtsvollzieherwesens / Privatisierung" einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Ziel verfolgt, die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu verbessern und zugleich für eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu sorgen. Dabei sollen nach Durchführung eines Systemwechsels die Aufgaben der Gerichtsvollzieher nicht mehr durch justizeigene Beamte, sondern durch beliehene Private, die auf eigene Rechung tätig werden, erfüllt werden.
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