Unzureichende Finanzmittel und die Auffassung, nicht flexibel und effektiv genug zu handeln, haben viele Kommunen veranlasst, ihre Aufgaben oder deren Durchführung an Private zu geben. In jüngerer Zeit ist Gegenteiliges zu beobachten: Zahlreiche Kommunen bemühen sich, zuvor in den privaten Sektor verlagerte Aufgaben wieder zurückzuholen und gemeinsam mit anderen Kommunen zu erfüllen. Erst nach und nach wird den Akteuren jedoch bewusst, dass sowohl bei Privatisierungen als auch bei der gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben das europäische Vergaberecht zu beachten ist. Diese Arbeit stellt anhand der europäischen und der nationalen Rechtsprechung dar, in welchen Konstellationen hier eine Ausschreibung erforderlich ist.