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Der Begriff der "Privatplazierung" und deren Abgrenzung zum öffentlichen Vertrieb von Wertpapieren ist im deutschen Recht bisher weitgehend ungeklärt. Der Autor setzt sich mit dieser Problematik unter Berücksichtigung des Auslandinvestmentgesetzes, des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes und des Gesetzes über Kapitalanlage-Gesellschaften auseinander. Gleichzeitig betrachtet er die in den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich gebräuchlichen Definitions- und Abgrenzungsansätze.

Produktbeschreibung
Der Begriff der "Privatplazierung" und deren Abgrenzung zum öffentlichen Vertrieb von Wertpapieren ist im deutschen Recht bisher weitgehend ungeklärt. Der Autor setzt sich mit dieser Problematik unter Berücksichtigung des Auslandinvestmentgesetzes, des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes und des Gesetzes über Kapitalanlage-Gesellschaften auseinander. Gleichzeitig betrachtet er die in den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich gebräuchlichen Definitions- und Abgrenzungsansätze.
Autorenporträt
Der Autor: Kurt Dittrich studierte an der Universität Frankfurt am Main und legte 1992 das Referendarexamen und 1995 das Assessorexamen ab. 1996 wurde er als Rechtsanwalt in Frankfurt zugelassen und ist seither im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht der internationalen Rechtsanwaltsozietät Oppenhoff & Rädler tätig. 1997 promovierte er am Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht der Universität Frankfurt am Main.
Rezensionen
"Dittrich schafft es, das aktuelle Problemfeld umfassend aufzuarbeiten und orientiert sich an den überzeugend dargelegten rechtspolitischen Prämissen. Für die in der Praxis bisher mangels gesetzlicher Definitionen bestehende Rechtsunsicherheit, wann Wertpapiere öffentlich angeboten werden, mit allen Konsequenzen an Prospektveröffentlichung und Prospekthaftung, und wann nur ein private placement vorliegt, bietet die Lösung von Dittrich einen diskussionswürdigen Ansatz. Dies erleichtert nicht zuletzt die Auseinandersetzung mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel." (Rainer Süßmann, Wertpapier-Mitteilungen)