Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Prominente werden weithin Personen bezeichnet, die durch ihre Bekanntheit aus der gemeinen Gesellschaft herausragen. Auf der Berichterstattung über diese Menschen, fußt ein beachtlicher Wirtschaftszweig, der seine Plattform in Print-, Internet- und Rundfunkmedien findet. Um möglichst unterhaltende Beiträge zu gestalten, werden oftmals die Grenzen der Privatsphäre verletzt. Es scheint der Grundsatz zu gelten: Je skandalöser der Einblick, umso höher die Auflage. Doch die Prominenz setzt sich juristisch zu Wehr. Exemplarisch sind die Caroline-Urteile. Die damalige Caroline von Monaco verklagte den Burda-Verlag wegen einer Reihe von erstellten Fotos. In diesen Fällen muss die Justiz zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Pressefreiheit abwägen. Um zu klären, welche Aspekte bei einer solchen Abwägung Beachtung finden, dienen folgende Ausführungen.
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