Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kunst- und Kulturindustrie boomt, es wächst eine Branche mit den typischen eigenen Spielregeln. Neue Berufsbilder entstehen als Kombinationen oder Variationen herkömmlicher Tätigkeiten. Selbstständige mit unterschiedlicher Ausbildung sind in der Kreativbranche tätig. Die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen, projektbezogene Netzwerke und Organisationsstrukturen mit unterschiedlichen persönlichen Verantwortungen und Beiträgen prägen die Arbeit.Steuerrechtliche Bedingungen wurden jedoch kaum hieran angepasst, was zu Rechtsstreitigkeiten über die Art der Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit führt. Es ist im Interesse des Steuerpflichtigen, dass Einkünfte denen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) und nicht denen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zugeordnet werden, um in den Genuss vonVorteilen wie beispielsweise Gewerbesteuerfreiheit, spezielle Ausgabenpauschbeträge oder Erleichterungen bei der Gewinnermittlung zu kommen.Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, warum es zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern diesbezüglich kommt. Hierfür untersucht der Autor rechtliche Kriterien aus Gesetz und Richterrecht darauf hin, ob sie diesen Umstand begünstigen. Außerdem betrachtet er anhand zweier Beispielfälle die Unterscheidungsproblematik und die Folgen der Einstufung als Gewerbetreibender.Fischer erläutert anhand bisheriger Gerichtsurteile unter Zuhilfenahme aktueller Literatur den Einfluss verschiedener Faktoren auf die Art der Tätigkeit/Einkünfte. Zudem nennt und bewertet er Widersprüche und Ausnahmen. Er stellt folgende These auf: In einer Vielzahl von Fällen neuerer Berufsbilder stellen die Gerichte auf unterschiedliche, zum Teil konkurrierende Kriterien ab; somit ist weder der Grundsatz der Rechtssicherheit, noch der Verhältnismäßigkeitgewahrt. Er führt an, dass dies zu einer Situation führt, in der die Zuordnung von Berufsgruppen dem Einzelfall häufig nicht gerecht wird, nennt eine weit verbreitete Rechtsunsicherheit als Folge.Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der künstlerischen und der beratenden Tätigkeit. Letztere werden häufig in Berufen ausgeübt, die in § 18 EStG aufgezählt und daher Katalogberufe genannt werden.Neben steuerrechtlichen Folgen zieht die gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt oder -gericht noch andere Probleme nach sich, deren Kenntnis die Bedeutung des gesamten Sachverhalts für den Unternehmer nochmals unterstreicht. Auf sie geht der Autor Anhand zweier Beispielfälle ein.
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