Gefährliche Straftäter, die sich im Bereich der schweren Kriminalität bewegen, jedoch aus psychiatrischer Sicht als gesund gelten, sind zum Schutz der Allgemeinheit in Deutschland gemäß
66 ff dStGB in Sicherungsverwahrung und in Österreich gemäß
23 öStGB in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter unterzubringen. Diese Arbeit liefert einen Vergleich des deutschen mit dem österreichischen Maßnahmenvollzug. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtslage in Deutschland, mit der geschichtlichen Entwicklung der Sicherungsverwahrung und mit deren derzeit noch geltenden Bestimmungen. Der zweite Teil behandelt die rechtliche Situation in Österreich, den Aufbau des
23 öStGB, die Unterscheidung zwischen Berufs- und Hangtäterschaft und das Erstellen der Gefährlichkeitsprognose. Auf eine direkte Gegenüberstellung von
23 öStGB mit
66 dStGB folgt im dritten Teil der Rechtsvergleich und ein kurzer Einblick hinsichtlich der Bedeutung der EMRK sowohl in Österreich als auch in Deutschland.
66 ff dStGB in Sicherungsverwahrung und in Österreich gemäß
23 öStGB in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter unterzubringen. Diese Arbeit liefert einen Vergleich des deutschen mit dem österreichischen Maßnahmenvollzug. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtslage in Deutschland, mit der geschichtlichen Entwicklung der Sicherungsverwahrung und mit deren derzeit noch geltenden Bestimmungen. Der zweite Teil behandelt die rechtliche Situation in Österreich, den Aufbau des
23 öStGB, die Unterscheidung zwischen Berufs- und Hangtäterschaft und das Erstellen der Gefährlichkeitsprognose. Auf eine direkte Gegenüberstellung von
23 öStGB mit
66 dStGB folgt im dritten Teil der Rechtsvergleich und ein kurzer Einblick hinsichtlich der Bedeutung der EMRK sowohl in Österreich als auch in Deutschland.