Die Verdeckungsabsicht ist - neben der Heimtücke und den niedrigen Beweggründen - das wohl umstrittenste Mordqualifikationsmerkmal in § 211 StGB. Bis heute ist es nicht gelungen, dieses Tatbestandsmerkmal auf eine allseits anerkannte und befriedigende Weise auszulegen. Selbst innerhalb des BGH scheinen die Meinungen geteilt zu sein. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man die divergierenden Entscheidungen der einzelnen Senate zur Verdeckungsabsicht betrachtet.
Mit der hier vorgelegten Untersuchung unternimmt der Autor den Versuch aufzuhellen, wie ein rechtspolitisch höchst umstrittenes Merkmal in den Tatbestand des § 211 StGB gelangen konnte. In dem ersten, rechtsvergleichenden Teil seiner Arbeit macht der Verfasser deutlich, daß die Verdeckungsabsicht als Merkmal zur Unterscheidung des Mordes vom Totschlag kein spezifisch deutsches Phänomen ist. Zahlreiche nationale Gesetzgeber haben sich im vorigen Jahrhundert der Verdeckungsabsicht oder ähnlicher Tatbestandsmerkmale bedient, um die schwerere Form der vorsätzlichen Tötung von der leichteren zu trennen. Viele dieser Regelungen sind auch heute noch fast unverändert in Kraft.
Der rechtshistorische Teil der Untersuchung ist der spezifischen Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Verdeckungsabsicht im deutschen Strafrecht gewidmet. Berücksichtigt man dabei auch mit der Verdeckungsabsicht verwandte Tatbestandsmerkmale (z. B. solche, die die Tötung zur Vermeidung der Festnahme wegen einer anderen Straftat qualifizieren), blickt dieses Mordqualifikationsmerkmal in Deutschland auf eine mittlerweile mehr als 150jährige Geschichte zurück.
Im dritten Teil der Untersuchung schließlich setzt sich Dietmar Weiß kritisch mit Rechtsprechung und Literatur zur Verdeckungsabsicht im gegenwärtigen deutschen Strafrecht auseinander.
Mit der hier vorgelegten Untersuchung unternimmt der Autor den Versuch aufzuhellen, wie ein rechtspolitisch höchst umstrittenes Merkmal in den Tatbestand des § 211 StGB gelangen konnte. In dem ersten, rechtsvergleichenden Teil seiner Arbeit macht der Verfasser deutlich, daß die Verdeckungsabsicht als Merkmal zur Unterscheidung des Mordes vom Totschlag kein spezifisch deutsches Phänomen ist. Zahlreiche nationale Gesetzgeber haben sich im vorigen Jahrhundert der Verdeckungsabsicht oder ähnlicher Tatbestandsmerkmale bedient, um die schwerere Form der vorsätzlichen Tötung von der leichteren zu trennen. Viele dieser Regelungen sind auch heute noch fast unverändert in Kraft.
Der rechtshistorische Teil der Untersuchung ist der spezifischen Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Verdeckungsabsicht im deutschen Strafrecht gewidmet. Berücksichtigt man dabei auch mit der Verdeckungsabsicht verwandte Tatbestandsmerkmale (z. B. solche, die die Tötung zur Vermeidung der Festnahme wegen einer anderen Straftat qualifizieren), blickt dieses Mordqualifikationsmerkmal in Deutschland auf eine mittlerweile mehr als 150jährige Geschichte zurück.
Im dritten Teil der Untersuchung schließlich setzt sich Dietmar Weiß kritisch mit Rechtsprechung und Literatur zur Verdeckungsabsicht im gegenwärtigen deutschen Strafrecht auseinander.