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Die Arbeit befasst sich in erster Linie mit der Frage, ob der Geschäftsführer einer Einheits-GmbH & Co. KG über seine eigenen Angelegenheiten entscheiden darf. Insbesondere geht es um die Frage, ob sich der Geschäftsführer selbst bestellen, abberufen und entlasten kann, sich selbst prüfen und überwachen muss und über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft ihm gegenüber entscheiden kann. Dies könnte ihm deshalb verwehrt sein, weil er Richter in eigener Sache ist und damit einem Interessenkonflikt unterliegt. Neben der dezidierten Darstellung der unterschiedlichen Ansichten…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich in erster Linie mit der Frage, ob der Geschäftsführer einer Einheits-GmbH & Co. KG über seine eigenen Angelegenheiten entscheiden darf. Insbesondere geht es um die Frage, ob sich der Geschäftsführer selbst bestellen, abberufen und entlasten kann, sich selbst prüfen und überwachen muss und über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft ihm gegenüber entscheiden kann. Dies könnte ihm deshalb verwehrt sein, weil er Richter in eigener Sache ist und damit einem Interessenkonflikt unterliegt. Neben der dezidierten Darstellung der unterschiedlichen Ansichten wird erläutert, warum der Geschäftsführer in diesen Fällen von einem Stimmverbot betroffen ist. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit auch, ob vertragliche Abreden die Problematik verhindern könnten. Insbesondere wird dabei auf die sogenannte Vollmachtslösung eingegangen.
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Autorenporträt
Johannes Bode wurde 1988 in Sande geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück schloss er im Jahr 2014 als Diplomjurist erfolgreich ab. Bereits während seines Studiums sammelte der Autor theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Während seiner Arbeit an der Promotion konnte er diese auch praktisch im Rahmen seiner Tätigkeit für eine internationale Großkanzlei vertiefen. Seit dem Jahr 2017 ist Johannes Bode Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Düsseldorf.