Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Makroökonomie, allgemein, Note: 1,7, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) (unbekannt, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Ab 2004 wird die Europäische Union ehemals planwirtschaftlich geführte Länder Mittel- und Osteuropas als neue Mitgliedstaaten aufnehmen. Einige Jahre später werden diese Länder, soweit sie die Maastrichter Konvergenzkriterien als Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Währungsunion erfüllen, ihre nationalen Währungen durch den Euro ersetzen. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass diese Voraussetzungen genügen, um ein Gelingen der erweiterten Währungsunion zu gewährleisten.
Die Maastrichter Konvergenzkriterien stellen nämlich ausschließlich auf nominelle Konvergenz ab und lassen die reale Konvergenz unberücksichtigt. Das bedeutet, dass es keineswegs sichergestellt ist, dass die neuen Mitgliedstaaten durch einer Teilnahme am Eurosystem dahingehend profitieren, dass sie realwirtschaftlich aufholen und sich beispielsweise ihr Pro-Kopf-BIP dem der Europäischen Union, wie sie heute besteht, annähert. Je ungleicher jedoch die realwirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern einer Währungsunion sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die gemeinsame Geldpolitik nicht zu den Gegebenheiten einzelner Teilnehmerländer passt und es deshalb zu Schwierigkeiten in diesen Ländern kommt, die sich im schlimmsten Fall auswirken könnten auf die gesamte Währungsunion.
Die Frage ist also, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Eurosystem für die mittel- und osteuropäischen Länder ausreichen, um die großen Hoffnungen, die an eine Euro-Einführung geknüpft werden, auch zu erfüllen, oder ob die Kriterien nicht vielmehr eine Einengung des Handlungsspielraumes für diese Länder bedeuten, die dazu führen wird, dass sich die Probleme der Beitrittsländer noch verschärfen. Insbesondere stellen das Inflationskriterium und das Wechselkurskriterium die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten vor enorme Herausforderungen: Auch wenn es den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern gelungen ist, ihre zu Beginn der Transformation hohen Inflationsraten in starkem Maße zu senken, kann das Inflationskriterium für die Beitrittsländer eine große Hürde bedeuten.
Das Wechselkurskriterium verlangt von den Beitrittsländern eine mindestens zweijährige Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus, dem WKM II. Diese Bindung der nationalen Währungen an den Euro wird den Handlungsspielraum der Geldpolitik einengen. Falls es dazu kommt, dass die neuen Teilnehmer am Eurosystem mit einem wirtschaftlich nicht gerechtfertigtem Wechselkurs in die Währungsunion einsteigen, sind Probleme vorprogrammiert.
Denn dass es verhängnisvoll sein kann, mit einem falschen Wechselkurs, der nicht dem Produktionsgefälle Rechnung trägt, in eine Währungsunion einzusteigen, zeigt das Beispiel der deutsch-deutschen Währungsunion 1990, die als historischer Präzedenzfall einer Währungsunion mit derart großen Unterschieden im Wohlstand bzw. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angesehen werden kann. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf betrug in den neuen Bundesländern 1991 nur dreißig Prozent des Niveaus der westdeutschen Bundesländer. Zu Beginn der Neunzigerjahre lag der Umtauschkurs von Ost-Mark zu D-Mark bei geschäftlichen Transaktionen bei 4,5 zu 1. Auf dem freien Devisenmarkt (der nach den Gesetzen der DDR illegal war) lag der Kurs bei sieben zu eins. Die Währungsunion wurde zum Teil auf der Basis von einem Umtauschkurs von eins zu eins (für kleinere Sparguthaben), im Durchschnitt zu einem Umtauschkurs von 1,8 zu eins durchgeführt. Dieser Umtauschkurs bedeutete eine substantielle Aufwertung der Ost-Mark und damit eine starke Erhöhung der Kosten der ostdeutschen Unternehmen. Verbunden mit erheblich gestiegenen Löhnen verloren...
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Ab 2004 wird die Europäische Union ehemals planwirtschaftlich geführte Länder Mittel- und Osteuropas als neue Mitgliedstaaten aufnehmen. Einige Jahre später werden diese Länder, soweit sie die Maastrichter Konvergenzkriterien als Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Währungsunion erfüllen, ihre nationalen Währungen durch den Euro ersetzen. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass diese Voraussetzungen genügen, um ein Gelingen der erweiterten Währungsunion zu gewährleisten.
Die Maastrichter Konvergenzkriterien stellen nämlich ausschließlich auf nominelle Konvergenz ab und lassen die reale Konvergenz unberücksichtigt. Das bedeutet, dass es keineswegs sichergestellt ist, dass die neuen Mitgliedstaaten durch einer Teilnahme am Eurosystem dahingehend profitieren, dass sie realwirtschaftlich aufholen und sich beispielsweise ihr Pro-Kopf-BIP dem der Europäischen Union, wie sie heute besteht, annähert. Je ungleicher jedoch die realwirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern einer Währungsunion sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die gemeinsame Geldpolitik nicht zu den Gegebenheiten einzelner Teilnehmerländer passt und es deshalb zu Schwierigkeiten in diesen Ländern kommt, die sich im schlimmsten Fall auswirken könnten auf die gesamte Währungsunion.
Die Frage ist also, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Eurosystem für die mittel- und osteuropäischen Länder ausreichen, um die großen Hoffnungen, die an eine Euro-Einführung geknüpft werden, auch zu erfüllen, oder ob die Kriterien nicht vielmehr eine Einengung des Handlungsspielraumes für diese Länder bedeuten, die dazu führen wird, dass sich die Probleme der Beitrittsländer noch verschärfen. Insbesondere stellen das Inflationskriterium und das Wechselkurskriterium die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten vor enorme Herausforderungen: Auch wenn es den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern gelungen ist, ihre zu Beginn der Transformation hohen Inflationsraten in starkem Maße zu senken, kann das Inflationskriterium für die Beitrittsländer eine große Hürde bedeuten.
Das Wechselkurskriterium verlangt von den Beitrittsländern eine mindestens zweijährige Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus, dem WKM II. Diese Bindung der nationalen Währungen an den Euro wird den Handlungsspielraum der Geldpolitik einengen. Falls es dazu kommt, dass die neuen Teilnehmer am Eurosystem mit einem wirtschaftlich nicht gerechtfertigtem Wechselkurs in die Währungsunion einsteigen, sind Probleme vorprogrammiert.
Denn dass es verhängnisvoll sein kann, mit einem falschen Wechselkurs, der nicht dem Produktionsgefälle Rechnung trägt, in eine Währungsunion einzusteigen, zeigt das Beispiel der deutsch-deutschen Währungsunion 1990, die als historischer Präzedenzfall einer Währungsunion mit derart großen Unterschieden im Wohlstand bzw. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angesehen werden kann. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf betrug in den neuen Bundesländern 1991 nur dreißig Prozent des Niveaus der westdeutschen Bundesländer. Zu Beginn der Neunzigerjahre lag der Umtauschkurs von Ost-Mark zu D-Mark bei geschäftlichen Transaktionen bei 4,5 zu 1. Auf dem freien Devisenmarkt (der nach den Gesetzen der DDR illegal war) lag der Kurs bei sieben zu eins. Die Währungsunion wurde zum Teil auf der Basis von einem Umtauschkurs von eins zu eins (für kleinere Sparguthaben), im Durchschnitt zu einem Umtauschkurs von 1,8 zu eins durchgeführt. Dieser Umtauschkurs bedeutete eine substantielle Aufwertung der Ost-Mark und damit eine starke Erhöhung der Kosten der ostdeutschen Unternehmen. Verbunden mit erheblich gestiegenen Löhnen verloren...
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